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Wohngeld für Senioren

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Um Wohngeld zu beantragen wenden Sie sich bitte an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Dort gibt es Formulare, die Sie ausfüllen müssen.

Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld ist eine Finanzleistung des Staates, das Sie erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen. Zum Berechtigtenkreis auf das Wohngeld als Mietzuschuss geh√∂ren:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch Untermieter)
  • Nutzer von mietsähnlichen Nutzungsrechten, wie
    • mietsähnliches Dauerwohnrecht
    • dingliches Wohnrecht
    • Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Eigentümer eines Hauses mit mindestens 2 Wohnungen
  • Heimbewohner (i. S. des Heimgesetzes)

Voraussetzungen für das Wohngeld

Die gesetzlichen Bestimmungen für das Wohngeld sind nicht immer einfach und verständlich. Daher sollte, wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen. Die Wohngeldstelle prüft dann und entscheidet im Einzelfall. Denn neben den genannten Voraussetzungen für das Wohngeld sind weitere Faktoren ausschlaggebend, wie

  • die Höhe der Miete bzw. der Belastung
  • die Höhe des Einkommens
  • sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben

Stellen Sie im Zweifelsfall einen Antrag!

Bewilligung von Wohngeld

Wohngeld gibt es für öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnraum. Werden die Bedingungen erfüllt, wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate genehmigt. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Eine Erhöhung des Wohngeldes im laufenden Bewilligungszeitraum ist auf Antrag möglich, wenn die zuschussfähige Miete oder Belastung um mehr als 15% gestiegen ist oder sich das anrechenbare Gesamteinkommen um mehr als 15 % verringert hat. Das Wohngeld kann sich verringern oder ganz wegfallen, wenn sich das anrechenbare Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht hat. Ausschluss vom Wohngeld: Seit dem 1.1.2005 sind Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen. Das sind Bezieher von Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn in diesen Leistungen die Kosten der Unterkunft mit enthalten sind.

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