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Pflegesachleistungen

Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst voll oder teilweise gepflegt, besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Was versteht man unter Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind monatliche Geldleistungen, die direkt an den ambulanten Pflegedienst für pflegerischen Dienstleistungen an anerkannt Pflegebedürftigen gezahlt werden. Es handelt sich also nicht um materielle Leistungen, wie der Begriff irreführenderweise annehmen lässt.
Zu den pflegerischen Dienstleistungen gehören Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung – auch Grundpflege genannt – sowie Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten und Reinigung der Wohnung.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung?

Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Während beim Pflegegrad 1 grundsätzlich kein Anspruch besteht, erhöht sich die finanzielle Unterstützung mit steigendem Pflegegrad.

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Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen werden für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes eingesetzt. Dieses Geld ist also zwangsläufig an Dienstleistungen gebunden. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung, etwa für die Bezahlung von privaten Pflegekräften im häuslichen Umfeld. Dies sind häufig Angehörige oder Freunde.

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Kann man Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

In den meisten Fällen werden Pflegebedürftige sowohl von den Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Dann lassen sich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen kombinieren. Die Leistungen für die Kombinationspflege werden immer individuell anhand der Pflegeform errechnet, die der Pflegebedürftige in Anspruch nehmen will. Ausschlaggebend hierfür ist der prozentuale Anteil der Pflege, der von dem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Man errechnet die Kombileistung in zwei Schritten. Zunächst werden die Pflegemaßnahmen definiert, die der Pflegedienst übernehmen soll. Aufgrund dieser Maßnahmen wird ein Vertrag geschlossen, in dem ein gewisses Budget veranschlagt wird. Dieses Budget vergleicht man dann mit den Pflegesachleistungen, die die pflegebedürftige Person gemäß ihres Pflegegrades erhält. Die Restsumme entspricht einer gewissen Prozentzahl, die dann auf das Pflegegeld übertragen wird. So erhält man die Höhe der Leistungen, die mit aus dem Pflegegeld für den pflegenden Angehörigen übrigbleiben. Wenn also 70% der Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst benötigt werden, stehen noch 30% des Pflegegeldes für den pflegenden Angehörigen zur Verfügung.
Die Kombinationsleistung kann man bei der Pflegekasse beantragen. Sie ist dann für sechs Monate bindend. Verändert sich die Pflegebedürftigkeit innerhalb dieses Zeitraums rapide, so dass eine andere Pflegeform unumgänglich ist, kann die Kombileistungen entsprechend angeglichen werden.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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