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Vollstationäre Pflege

Eine vollstationäre Pflege bedeutet die Unterbringung in einem Pflegeheim und ist dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall nicht umsetzbar ist. Ein Anspruch auf vollstationäre Pflege besteht in den Pflegegraden 2 bis 5.

Welche Leistungen gibt es für die vollstationäre Pflege?

Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung einen monatlichen Pauschalbetrag für die Pflegekosten. Darin eingeschlossen sind Aufwendungen für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege im Pflegeheim.

  • Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
  • Für die vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten spezielle Regelungen.

Wählen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vollstationäre Pflege, gewährt ihnen die Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro (Entlastungsbetrag) monatlich:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2005 Euro

Bei Leistungen für vollstationäre Pflege entfällt der Anspruch auf Leistungen der Häuslichen Pflege (Pflegesachleistung, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel).

Ausnahme: Bei Pflegebedürftigen, die vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, aber z.B. am Wochenende zu Hause gepflegt werden, besteht zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Häuslichen Pflege.

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Was kostet ein Pflegeheim?

Pro Monat kostet ein Pflegeheimplatz in Deutschland durchschnittlich ca. 3.000 Euro. Die Preise variieren allerdings stark und sind abhängig von der jeweiligen Einrichtung, von der Zimmerausstattung, vom Standort des Heims und dem jeweiligen Bundesland.

Auf Anfrage erhalten Sie von der Pflegekasse Leistungs- und Preisvergleichslisten für zugelassene Pflegeheime. Auch im Internet gibt es zahlreiche Vergleichslisten oder Auflistungen von Pflegeeinrichtungen. Über den Pflegeheimnavigator der AOK, können Sie beispielsweise zahlreiche verschiedene Einrichtungen in Ihrer Nähe finden: https://www.pflege-navigator.de

Die Leistung der Pflegeversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Pflegeaufwendungen im Heim abzudecken. Pflegebedürftige Personen (oder deren Angehörige) müssen einen Eigenanteil tragen.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Das heißt, Betroffene im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel dazu wie Betroffene im Pflegegrad 2. Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung.

Die Höhe des Eigenanteils für die vollstationären Pflegeheimkosten liegt durchschnittlichen etwa zwischen 1.600 und 2.200 Euro monatlich. Regional bedingt sind teilweise auch günstigere Pflegeheime zu finden. In teuren Gegenden werden schon mal bis zu ca. 3.000 Euro monatlicher Eigenanteil für das Pflegeheim fällig.

Wer nicht in der Lage ist, solche Summen aus eigenen Mitteln zu stemmen, sollte rechtzeitig über den Abschluss einer ergänzenden Pflegezusatzversicherung nachdenken. Ansonsten werden unter Umständen die Kinder zur Finanzierung des Pflegeheimes herangezogen, sollte das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Können die Unterhaltspflichtigen nicht zur Leistung herangezogen werden, kann Unterstützung beim Sozialamt beantragt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit Pflegewohngeld zu beantragen, das zur Unterstützung der Leistung für Investitionskosten dient und direkt von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung bezahlt wird. Der Anspruch auf Pflegewohngeld ist abhängig vom jeweiligen Einkommen bzw. Vermögen des Pflegebedürftigen.

Neben dem zu leistenden Eigenanteil sind außerdem die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu erbringen. Auch gesondert berechenbare Investitionskosten z.B. für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, können ggf. von der Einrichtung auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat übernommen werden.

Je nach Einrichtung fallen diese Kosten sehr unterschiedlich aus. Bei der Auswahl eines geeigneten Pflegeheims sollten Sie sich vorab gründlich über alle Kosten informieren.

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Wie beantrage ich Leistung für vollstationäre Pflege?

Wenn die Voraussetzung der Vorversicherungszeit gegeben ist und eine Pflegebedürftigkeit besteht, bei der vollstationäre Pflege nötig ist, muss ein Antrag auf vollstationäre Pflege bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Lassen Sie sich vorab von Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Beratungsstellen beraten und ggf. bei der Antragstellung unterstützen.

Anspruch auf vollstationäre Pflege besteht, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, z.B. weil keine Pflegeperson zur Verfügung steht oder diese mit der Pflege überfordert ist.

Besteht erhöhter Pflegebedarf, der zu Hause nicht mehr abgedeckt werden kann, sollte auch eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad zur Finanzierung der vollstationären Pflege beantragt werden.

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Welche Einrichtungen mit vollstationärer Pflege gibt es?

Altenwohnheim, Altenheim oder Pflegeheim? Was ist hier der Unterschied?

  • In Altenwohnheimen können die Bewohner meist noch sehr eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche wohnen. Mahlzeiten können gemeinsam mit anderen Bewohnern eingenommen werden.
  • Altenheime eignen sich für ältere Menschen, die den Haushalt nicht mehr selbstständig führen können und pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. In vielen Fällen ist trotzdem eine Unterbringung in eigenen kleinen Wohnungseinheiten oder Apartments möglich.
  • Pflegeheime werden in der Regel in Einzel-, oder Doppelzimmern bewohnt. Eigenes Mobiliar kann nach Absprache meist mitgebracht werden. Eine umfassende vollstationäre pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist in Pflegeheimen rund um die Uhr gewährleistet.

Die meisten Einrichtungen bieten eine Kombination dieser drei Heimtypen und dienen sowohl als Altenwohnheim, Altenheim als auch Pflegeheim.

Über die pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung hinaus werden in den Einrichtungen auch verschiedene Freizeitmöglichkeiten und Veranstaltungen für die Bewohner angeboten. Jede pflegebedürftige Person hat zudem Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung

Für Schwerstkranke und Sterbende gibt es zur Sterbebegleitung zudem spezialisierte Pflegeeinrichtungen, auch Hospiz genannt. Diese sind besonders auf die palliative Versorgung ausgerichtet.

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Wie finde ich die passende Einrichtung?

In Deutschland gibt es weit über 30.000 professionelle Pflegeinrichtungen mit Pflegeleistung. Ob sich der Pflegebedürftige wohl fühlt, hängt letztlich sehr stark von der Qualität der Einrichtung ab.

Bei aller Vergleichbarkeit, z.B. in Internetportalen oder durch TÜV Siegel, geht es beim Thema Pflege auch insbesondere um Menschlichkeit und individuelle Bedürfnisse. Hier kann kein Vergleichsportal und keine Bewertungsplattform den persönlichen Eindruck ersetzen. Es ist wichtig, dass die pflegebedürftige Person gemeinsam mit ihren Angehörigen mehrere in Frage kommende Einrichtungen anschaut. Nur so lässt sich letztlich bewerten, ob z.B. die Lage des Pflegeheims gut ist und ob der Wohnraum gefällt.

Erst im persönlichen Gespräch mit Leitung und Pflegepersonal kann man herausfinden, ob man auf einer Wellenlänge liegt und die Einrichtung den persönlichen Vorstellungen entspricht. Vor Ort kann man sich auch ein Bild von der Qualität der Verpflegung und von den angebotenen Aktivitäten machen – vielleicht kann man auch ein paar Worte mit dem einen oder anderen Heimbewohner wechseln, um direkt die Eindrücke eines Betroffenen einzufangen.

Eine gute Möglichkeit, eine Einrichtung vor vollstationärer Unterbringung besser kennenzulernen, ist auch die Möglichkeit in der Einrichtung vorab schon einmal zur Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege untergebracht zu werden. Dann kann man genauer einschätzen, was hier auf einen zukommt.
Der Leitfaden des Bundesfamilienministeriums „Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform – Ein Wegweiser für ältere Menschen“ kann bei der Suche nach einem passenden Pflegeheimplatz unterstützen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen

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Medizinische Versorgung im Pflegeheim

Wie wird die medizinische Versorgung in Pflegeheimen sichergestellt?
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zum Beispiel zu Hause wohnen.

Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung haben die medizinische Versorgung auch in Pflegeheimen sicher-zustellen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.
Die Frage der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für ein Pflegeheim.

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Zusätzliche Betreuung und Aktivierung

Jede pflegebedürftige Person hat seit dem 1. Januar 2017 einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Einrichtungen, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Menschen in der stationären Pflege wird durch diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung mehr Zuwendung, mehr Austausch mit anderen Menschen sowie ein besseres Teilnehmen am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.
Die Kosten für diese Leistungen werden im vollen Umfang von der Pflegeversicherung getragen, indem sogenannte zusätzliche Betreuungskräfte finanziert werden.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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