Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 ist 2017 aus den Pflegestufen 0 und 1 entstanden. Personen mit Pflegebedürftigkeit, die diesen Pflegegrad haben, benötigen Hilfe von pflegenden Angehörigen oder Pflegekräften, um ihren Alltag zu bewältigen. Bei Personen, die in diesem Pflegegrad sind, ist bereits eine erhebliche Einschränkung ihrer Selbstständigkeit im Alltag vorhanden.
Der Pflegegrad 2 entsteht
Personen, die früher in der Pflegestufe 0 oder 1 waren, sind mit der Pflegereform aus dem Jahr 2017 in den Pflegegrad 2 gerückt. Grundlage dieser Reform war, dass die Pflegegrade nicht mehr wie zuvor nach der zeitlichem Aufwand der Pflegepersonen eingestuft werden, sondern dass die Schwere der Beeinträchtigung maßgebend ist.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Die Einstufung erfolgt durch einen Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Er beurteilt die Situation der pflegebedürftigen Person und vergibt Punkte in den unten aufgeführten sechs Kategorien. Werden hierbei zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 2.
Mobilität
Ist die Person in einfachen Handlungen im Alltag eingeschränkt oder kann sie sich selbstständig oder überwiegend selbstständig fortbewegen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Dieser Bereich bewertet die Orientierung und die Gedächtnisleistung. Zusätzlich wird die Entscheidungsfindung im Alltag getestet und die Fähigkeit, Personen aus dem nahen Umfeld zu erkennen.
Verhalten und psychische Problemlagen
Hier bewertet der MDK ob es verhaltensbedingen Auffälligkeiten gibt. Werden Gegenstände beschädigt? Leidet die Person unter nächtlicher Unruhe oder Angstzuständen? Gibt es motorische Auffälligkeiten?
Selbstversorgung
In diesem Bereich werden alltägliche Handlungen, wie etwa An- und Ausziehen, die tägliche Pflege oder die Fähigkeit von Zubereiten von Mahlzeiten bewertet.
Umgang mit Belastungen und Anforderungen einer Krankheit
Ist die Person im Krankheitsfall in der Lage dich selbstständig zu versorgen? Wichtige Punkte sind hier die Fähigkeit selbstständig Medikamente einnehmen zu können, die Verabreichung von Injektionen oder auch das Messen von Blutzucker.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die Person selbstständig aktiv mit ihrem sozialen Umfeld interagieren und ist sie in der Lage eine eigenständige Freizeitgestaltung auf die Beine zu stellen?
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 ist bereits eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit gegeben. Mit Pflegegrad 2 haben Personen Anspruch auf eine Unterstützung der Pflegeleistungen von bis zu 25.740 Euro jährlich.
Pflegegeld
Mit Pflegegrad 2 haben Personen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316€ monatlich.
Pflegesachleistungen
Bei Pflegegrad 2 wird Pflege durch professionelle Pflegekräfte im häuslichen Umfeld mit 689€ im Monat unterstützt. Pflegesachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst verrechnet. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert bezogen werden. Pflegesachleistungen werden nur nach Aufwand abgerechnet.
Tages- und Nachtpflege
Bei einer teilstationären Betreuung in einer Tages- oder Nacht-Pflegeeinrichtung gibt es einen Anspruch auf 689€ im Monat.
Vollstationäre Pflege
Mit Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf 770 Euro im Monat bei Betreuung in einem Pflegeheim.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbeitrag liegt bei Pflegegrad 2 bei 125€ monatlich.
Kurzzeitpflege
Für eine vorübergehende Betreuung gibt es bei Pflegegrad 2 einen Anspruch auf 1.612 Euro pro Jahr. Kurzzeitpflege kann für maximal acht Wochen im Jahr beantragt werden. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege können auf bis zu 3.224 Euro im Jahr erhöht werden, wenn keine Verhinderungspflege beansprucht wird.
Verhinderungspflege
Bei Pflegegrad 2 wird für die vorübergehende Pflege durch eine fremde Person ein Betrag von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Pflege darf eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Leistungen können auf bis zu 2.417 Euro pro Jahr erhöht werden, wenn keine Kurzzeitpflege beansprucht wurde.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 2 wird der Bezug von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch mit 40 Euro monatlich unterstützt.
Hausnotruf
Für den Hausnotruf haben Versicherte im Pflegegrad 1 Anspruch auf einmalige Anschlusskosten in Höhe von 10,49 Euro und einen monatlichen Zuschuss von 18,36 Euro.
Wohnraumanpassung
Sollten Umbauten im Haushalt notwendig sein gibt es hierfür eine einmalige Förderung von bis zu 4.000 Euro.
So viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2
Pflegegeld
316 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen
689 Euro pro Monat
Entlastungsbetrag
125 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflege
689 Euro pro Monat
Vollstationäre Pflege
770 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege
1.612 Euro jährlich
Verhinderungspflege
1.612 Euro jährlich
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
60 Euro pro Monat
Hausnotruf
Einmalige Anschlusskosten in Höhe von 10,49 Euro. Monatliche Betriebskosten von 18,36 Euro.
Wohnraumanpassung
Einmalig bis zu 4.000 Euro.
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