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Pflegehilfsmittel und Pflegepaket

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel sind bei Pflegebedürftigkeit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine wichtige Unterstützung. Auch Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen dienen zur Unterstützung der Selbstständigkeit und werden finanziell gefördert.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um Menschen mit einer Erkrankung, Behinderung oder mit altersbedingten Einschränkungen im Alltag zu unterstützen.

Unter den Begriff Hilfsmittel fallen alle Hilfsmittel, die getragen, mitgeführt oder bei Umzug mitgenommen werden können, beispielsweise Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Rollstühle, transportable Rampen oder Gehhilfen und Gehstöcke, aber auch Toilettensitzerhöhungen oder Haltegriffe, Anziehhilfen, Bade- und Duschhilfen, Brillen oder Hörgeräte.

Die Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung unterstützen oder eine drohende Behinderung abwenden oder ausgleichen (z.B. Sehhilfe).

Jeder gesetzlich krankenversicherte hat zunächst Anspruch auf die notwendigen Hilfsmittel.

Eine Übersicht über die Produktgruppen finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de

Im Verzeichnis nicht aufgeführte Hilfsmittel können im Rahmen einer gut begründeten Einzelfallentscheidung auch bewilligt werden. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.

Die Krankenkassen genehmigen oder bezuschussen die benötigten verordneten Hilfsmittel. Maximal muss eine Zuzahlung von 10€ pro Hilfsmittel vom Versicherten getragen werden.
Die Krankenkasse kommt auch für Reparaturen oder Ersatz von Hilfsmitteln auf.

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und die Pflege für die Pflegeperson erleichtern.

Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Sie müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • Technische Pflegehilfsmittel: z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, mobiler Patientenlifter, Pflegerollstuhl oder Notrufsystem
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: z.B. Inkontinenzprodukte, Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel

Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel, wie z. B. ein Pflegebett, werden oft leihweise ohne Zuzahlungsgebühr überlassen.

Pflegebedürftige Personen mit einem festgestellten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch vorgesehen sind.

Monatlich steht dem Pflegebedürftigen ein Pauschbetrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zu. Monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch lassen sich online hier bestellen: MEDI-PAKET

Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden oder direkt mit dem Anbieter der Pflegehilfsmittel abgerechnet werden.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Die Pflegehilfsmittel sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können.

Ein Rezept ist bei Pflegehilfsmitteln grundsätzlich nicht erforderlich, es ist jedoch manchmal hilfreich, dennoch die Notwendigkeit durch einen Arzt begründen zu lassen.

Sollte ein Hilfsmittel nicht eindeutig der Kranken- oder Pflegekasse zuzuordnen sein, regeln dies die Versicherungen untereinander.

Werden Pflegehilfsmittel beansprucht, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, so müssen die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

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Wie kann ich ein kostenfreies, monatliches Pflegepaket erhalten?

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein monatliches Pflegepaket, das in der Regel aus Desinfektionsmitteln, Vinyl-Handschuhen und Bettschutzeinlagen besteht.

Sie können es ganz einfach bei SenioHilfe beantragen, ihr Paket auswählen und auch online unterschreiben. SenioHilfe nimmt Ihnen alle nötigen Formalitäten bei der Beantragung der kostenfreien monatlichen Pflegehilfsmittel ab. Bitte tragen Sie Ihre Angaben in das unten stehende Formular ein und übersenden Sie uns Ihren Antrag. Wir klären dann den Rest mit Ihrer Pflegekasse – und Sie erhalten monatlich Ihr Pflegepaket mit den bestellten Hilfsmitteln.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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