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Was Senioren über die Rente wissen müssen

Rentenberatung ist für viele neu. Doch mit einer Rentenberatung können Sie Ihren Alltag verbessern! Bei den Altersrenten gilt: Je nach Lebensweg gibt es verschiedene Übergänge in den Ruhestand – mit verschiedenen Voraussetzungen und Abschlägen. Sie können auch neben der Rente etwas hinzuverdienen oder Ihren Renteneintritt auf Wunsch flexibel planen. So bleiben Sie im Alter fit und aktiv und können gleichzeitig Ihre Haushaltskasse aufbessern. Wir erklären Ihnen, was Sie genau in welcher Lebensphase beachten sollten.

Was tun, wenn die Rente nicht reicht?

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen. In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr.

Wie wird die Rente besteuert?

Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft übrigens neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Was tun, wenn der Partner stirbt?

Stirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Sind Sie Minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen.

Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, fällt Ihre Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung als „Startkapital“.

Wie kann man in der Rente hinzuverdienen?

Abhängig von Ihrem Hinzuverdienst wird Ihnen Ihre vorgezogene Altersrente in voller Höhe – als sogenannte Vollrente – oder vermindert – als sogenannte Teilrente – gezahlt. Unter Umständen kann Ihr Anspruch auf Altersrente sogar entfallen. Dies ist allerdings nur bei sehr hohem Hinzuverdienst möglich. Vorgezogene Altersrenten sind die Renten, welche Sie schon vor Erreichen Ihrer jeweiligen Regelaltersgrenze bekommen können. Dazu zählen u.a. die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Arbeitsjahre) oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

In diesen Fällen gilt für Sie die Faustregel: „Melden Sie jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger“. Diese stellt dann fest, ob sich Auswirkungen auf Ihre Rente ergeben und wie hoch diese ausfallen. Als Hinzuverdienst gelten u.a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn sowie vergleichbare Einkommen wie Vorruhestandsgeld. Zusätzlich kann es sein, dass, wenn Sie eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, Ihre Altersrente unter Umständen gekürzt werden muss.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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