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Pflegeberatung

Menschen geraten oft plötzlich und unerwartet in eine Pflegesituation. Nach einem Krankenhaus- und eventuell einem darauffolgenden Reha-Aufenthalt übernehmen sie die Pflege eines geliebten Menschen. Alles ist neu, man muss sich informieren und mit der neuen Situation arrangieren. Eine Pflegeberatung kann in dieser Situation sehr hilfreich sein.

Was versteht man unter einer Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zielt darauf ab, dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme aller notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen zu geben.
Im ersten Schritt werden die unterschiedlichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungsangebote vorgestellt. Dazu gehören das Pflegegeld, die Pflegesachleistung sowie die Verhinderungspflege und das Pflegeunterstützungsgeld, aber auch die Pflegehilfsmittel bspw. Gehhilfen und die barrierefreie Anpassung des Wohnumfeldes.
Im nächsten Schritt wird ein individueller Versorgungsplan im Sinne eines sog. Fallmanagements ausgearbeitet. Das bedeutet, dass der individuelle Fall des Pflegebedürftigen betrachtet und die Beratung auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Der Pflegeberater vermittelt daraufhin den Zugang zu allen zuvor im Versorgungsplan festgelegten Maßnahmen. Er stellt z.B. den Kontakt zum Pflegedienst her, kümmert sich um die benötigten Hilfsmittel und holt die erforderlichen Genehmigungen bei dem jeweiligen Leistungsträger ein.
Darüber hinaus überprüft der Pflegeberater, ob die Maßnahmen eingehalten werden. Erst wenn der Pflegebedürftige und die pflegenden Angehörigen optimal versorgt sind, wenn also keine weitere Verbesserung der Versorgungsplans möglich ist, endet die Pflegeberatung.

Was kostet die Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung ist für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie Personen, die bei ihrer Pflegekasse bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen erkennbaren Hilfe- und Beratungsbedarf haben, kostenfrei. Die Kosten für eine Pflegeberatung übernehmen die Pflegekassen. Der Versicherte muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Pflegeberater in der Regel selbst mit der Pflegekasse abrechnen.

Wie wird die Pflegeberatung beantragt?

Die Pflegeberatung muss nicht beantragt werden. Spätestens zwei Wochen nachdem der Betroffene Pflegeleistungen beantragt hat, wird ihm eine passende Beratung von der zuständigen Pflegekasse angeboten.

Wer führt die Pflegeberatung durch?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wird gemäß den Richtlinien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt. Oft wird die Pflegeberatung vom ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Es gibt aber auch zertifizierte Pflegeberater, die freiberuflich arbeiten und für unabhängige Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder kommunale Gebietskörperschaften tätig sind oder Aufträge direkt für die Pflegekassen übernehmen.

Welche Rolle spielen die Pflegestützpunkte?

Pflegestützpunkte sind wohnortnahe, unabhängige Beratungsstellen für Senioren, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Ratsuchende finden hier kostenlose Hilfe in allen Fragen rund um die Pflege, Betreuung und Versorgung. Sie erhalten alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen und darüber hinaus können sie hier auch eine Pflegeberatung anfordern. Pflegestützpunkte arbeiten mit allen Einrichtungen des Wohnquartiers zusammen, die medizinische, pflegerische, soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen anbieten. So können sie bei der Organisation und Koordination der Versorgung der Pflegebedürftigen maßgeblich unterstützen.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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