Ratgeber Pflegegeld
Pflegegeld ist bei der Hilfe für einen pflegebedürftigen Angehörigen von besonderer Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland soll jede Person selbst entscheiden können, wie und durch wen die Pflege erfolgt. Voraussetzung für den Anspruch auf Pflege ist eine Pflegebedürftigkeit.
Pflegegeld: Höhe und Pflegegrad
Die Höhe des Pflegegeldes wurde in den vergangenen Jahren häufig angepasst. Seit 2013 erhalten Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz aufgestockte Leistungen. Dies verdanken die Pflegebedürftigen der Gesundheitsreform der großen Koalition. Das Pflegegeld ist nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, also dem Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) gestaffelt.
Der Versicherte kann grundsätzlich frei über das Pflegegeld verfügen und dieses zum Beispiel regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Entschädigung weitergeben. Darüber hinaus kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen, die eine Pflege vereinfachen.
Bedingungen für das Pflegegeld
Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss der Versicherte einige Bedingungen erfüllen:
- Es muss sich um eine häusliche Pflege handeln.
- Die Pflege muss durch einen Angehörigen oder eine ehrenamtlich tätige Pflegeperson durchgeführt werden.
- Die Pflege muss in geeigneter Weise und geeigneter Umgebung erfolgen.
Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Versicherten ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe des Betrages nach dem Pflegegrad, in welchen der Betroffene durch ein Gutachten (erfolgt nach dem Pflegeantrag) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingestuft wurde.
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