Pflegegrad 1

Pflegerad 1 – alles, was Sie wissen müssen. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 sind in der Lage alltägliche Handlungen selbstständig durchzuführen und Ihren Alltag zum größten Teil alleine zu meistern.

Die Pflegestufe 1 nach der Pflegereform

In 2017 wurde der Pflegegrad 1 neu eingeführt. Bei der vorherigen Regelung gab es für leichte Einschränkungen keine Unterstützung durch die Kassen. Der Pflegegrad 1 ist für Personen, die nur in einzelnen Situationen Hilfe benötigen und ihren Alltag sonst alleine meistern können.

nach oben

Voraussetzungen für Pflegegrad 1 

Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich. Werden in dem Gutachten zwischen 12,5 und 27 Punkten erreicht, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 1. Dabei ist es unerheblich ob die Einschränkungen psychisch oder physisch sind.

Das Punktesystem des MDK verteilt sich auf verschiedene alltägliche Lebensbereich. Hier wird bewertet, inwieweit der Versicherte in der Lage ist, diese Aufgaben selbstständig zu erfüllen.

Die Einstufung in Pflegegrad 1 wird erreicht, wenn die versicherte Person Tätigkeiten des alltäglichen Lebens selbstständig oder nur mit geringer Unterstützung bewältigen kann.

o Punkte – Selbstständig Die versicherte Person kann alltägliche Handlungen ohne fremde Unterstützung durchführen.

1 Punkt – überwiegend selbstständig

Die Person benötigt nur geringe Unterstützung von pflegenden Personen und ist in der Lage den größten Teil der alltäglichen Handlungen selbstständig zu bewältigen.
2 Punkte – überwiegend unselbstständig Die Person ist zunehmend auf pflegende Unterstützung angewiesen und kann alltägliche Handlungen nur noch zu einem geringen Teil eigenständig erledigen.
3 Punkte – unselbstständig Die Person ist auf eine pflegende Person angewiesen, weil sie alltägliche Handlungen nicht mehr selbstständig durchführen kann.

nach oben

Wie wird der Pflegegrad 1 ermittelt?

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad untersucht der MDK sechs Bereiche. Insgesamt fließen 64 Kriterien unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein.

Mobilität

Ist die Person in einfachen Handlungen im Alltag eingeschränkt oder kann sie sich selbstständig oder überwiegend selbstständig fortbewegen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Dieser Bereich bewertet die Orientierung und die Gedächtnisleistung. Zusätzlich wird die Entscheidungsfindung im Alltag getestet und die Fähigkeit, Personen aus dem nahen Umfeld zu erkennen.

Verhalten und psychische Problemlagen

Hier bewertet der MDK ob es verhaltensbedinge Auffälligkeiten gibt. Werden Gegenstände beschädigt? Leidet die Person unter nächtlicher Unruhe oder Angstzuständen? Gibt es motorische Auffälligkeiten?

Selbstversorgung

In diesem Bereich werden alltägliche Handlungen, wie etwa An- und Ausziehen, die tägliche Pflege oder die Fähigkeit von Zubereiten von Mahlzeiten bewertet.

Umgang mit Belastungen und Anforderungen einer Krankheit

Ist die Person im Krankheitsfall in der Lage sich selbstständig zu versorgen? Wichtige Punkte sind hier die Fähigkeit selbstständig Medikamente einnehmen zu können, die Verabreichung von Injektionen oder auch das Messen von Blutzucker.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Kann die Person selbstständig aktiv mit ihrem sozialen Umfeld interagieren und ist sie in der Lage eine eigenständige Freizeitgestaltung auf die Beine zu stellen?

nach oben

Pflege

Wir beraten Sie gerne zu den Themen:

  • Pflege
  • Pflegegrad
  • Einstufung, Höherstufung
  • Widerspruch bei Ablehnung
  • Leben im Alter

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 1 zu

Ihr kostenloses Pflegepaket

Haben Sie einen Pflegegrad und benötigen Sie monatlich Hilfsmittel?

Dann beantragen Sie Ihr kostenloses, monatliches Pflegepaket jetzt! Übersenden Sie uns Ihre Angaben, wir regeln alles mit der Pflegekasse. Schnell. Einfach. Stressfrei.

 

>> Stellen Sie jetzt den Antrag

Unsere Empfehlungen: