Teilstationäre Tages- und/oder Nachtpflege
Eine teilstationäre Tagespflege und/oder Nachtpflege umfasst die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Sie soll dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben kann und nur die Hilfestellungen in einer Tagespflegeeinrichtung stattfinden, die von den pflegenden Angehörigen z.B. aufgrund von Berufstätigkeit oder auch von den ambulanten Pflegediensten nicht ausreichend abgedeckt werden können.
Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5. Personen im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag dafür geltend machen.
Welche Leistungen der Pflegekasse stehen für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege zur Verfügung?
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages¬ oder Nachtpflege und zurück, wird durch die Pflegekasse abgedeckt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen getragen werden.
Abhängig vom jeweiligen Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige folgende Leistungen für die teilstationäre Versorgung in einer Einrichtung für Tages-, bzw. Nachtpflege:
Pflegegrad 1 |
Hier kann der Entlastungsbetrag von 125 € / Monat für die Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. |
Pflegegrad 2 |
689 € / Monat |
Pflegegrad 3 |
1298 € / Monat |
Pflegegrad 4 | 1612 € / Monat |
Pflegegrad 5 |
1995 € / Monat |
Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld können zusätzlich zu den Leistungen der Tages- und Nachtpflege in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Was beinhaltet die Tages- und/oder Nachtpflege?
Für die Tagespflege gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Der Pflegebedürftige kann das Angebot spezieller Einrichtungen nutzen, wie z.B. Pflegeheime, die eine Tagesbetreuung anbieten, oder einen ambulanten Pflegedienst wählen, der eine Tagespflege anbietet.
Die Angebote der Tagespflege-Einrichtungen sind unterschiedlich. Statt einer kompletten Tagesbetreuung gibt es oft auch die Möglichkeit, nur an den Mittagessen teilzunehmen und nur stundenweise oder ggf. auch am Wochenende die Einrichtung zu besuchen. Lassen Sie sich hierzu vorab umgehend beraten, um das Angebot bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse abstimmen zu können.
Die Tagesbetreuung bietet eine Betreuung in kleinen Gruppen an, die stunden- oder tagesweise besucht werden können.
Meist sind Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee oder auch ein Abendessen inbegriffen.
Die Leistungen der Grundpflege sind in der Betreuung enthalten. Die Betreuung wird von examinierten Alten- oder Krankenpflegekräften, Pflegehilfskräften, Hauswirtschaftskräften, zusätzlichen Betreuungskräften und ehrenamtlich engagierten Helfern geleistet.
Neben der Grundpflege gibt es auch ein spezielles Beschäftigungsangebot wie z.B. Gymnastik, Gedächtnistraining, kognitive Übungen, Leserunde, Spiele, Kochen, Singen, Spaziergänge, Ausflüge usw. Auch therapeutische Anwendungen gehören zur Tagespflege.
Üblicherweise werden Tagesgäste vom Fahrdienst der Tagespflegeeinrichtung morgens zu Hause abgeholt und nachmittags / abends wieder zurück gebracht.
Eine teilstationäre Nachtpflege gewährleistet die Grundpflegeleistungen auch während der Nacht. Sie beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Tagespflege, nur zu einer anderen Tageszeit.
Eine Nacht- und Wochenendpflege ist jedoch nicht in allen Einrichtungen verfügbar.
Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten und den Kontakt zu den in Frage kommenden Einrichtungen in Ihrer Nähe geben.
Für wen eignet sich die teilstationäre Versorgung in der Tages- und /oder Nachtpflege?
Leistungen für teilstationäre Pflege werden von der Pflegekasse übernommen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, da der pflegende Angehörige z.B. tagsüber berufstätig ist.
Eine teilstationäre Betreuung eignet sich insbesondere für Menschen, die betreuungsbedürftig sind, aber gerne zu Hause wohnen bleiben möchten.
Pflegebedürftige, die nicht den ganzen Tag alleine zu Hause bleiben können, aber auch keine durchgehende Pflege benötigen, sind in einer Tagespflege gut aufgehoben.
Ambulanten Pflegedienste können nur zeitlich begrenzte Dienste leisten, die für eine notwendige Betreuung zu Hause aber nicht ausreichen würden. Eine vollstationäre Pflege wird vom Pflegebedürftigen jedoch (noch) nicht benötigt.
In diesem Fall kann als Zwischenmaßnahme die Tagespflegeform in Anspruch genommen werden. Diese gibt dem Tag des Pflegebedürftigen eine feste Struktur und die Möglichkeit soziale Kontakte zu pflegen und dabei rundum versorgt und betreut zu sein, ohne das Wohnen in den eigenen vier Wänden aufgeben zu müssen.
Die Tages- und Nachtpflege kann auch tageweise gebucht werden. Je nach Bedarf kann man entscheiden, an welchen Tagen und wie viele Tage in der Woche der Pflegebedürftige in der Tages- oder Nachtpflege betreut werden soll. Wird die Pflege dort nicht mehr benötigt, kann sie jederzeit gekündigt werden.
Insbesondere bei Demenzerkrankten, die zu Hause leben, aber nicht unbeaufsichtigt alleine zu Hause bleiben können, kann die Tages- und Nachtpflege eine gute und sichere Lösung bieten.
Auch Personen, die Aufgaben im Haushalt wie z.B. das Kochen nicht mehr alleine bewältigen können, sind in der Tagespflege gut aufgehoben.
Für bettlägerige Menschen ist die Tagespflege nicht geeignet.
Für Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit Gehhilfen sollte der Besuch aufgrund der Barrierefreiheit in entsprechenden Einrichtungen gut möglich sein.
Eine teilstationäre Nachtpflege bietet sich an, wenn der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen auch nächtliche Pflege erfordert, z.B. bei Intensivpflege oder Palliativpflege.
In der Nachtpflege finden Pflegebedürftige die nötigen Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen, bei der Körperpflege und den Mahlzeiten.
Eine teilstationäre Unterbringung in der Nachtpflege ermöglicht dem pflegenden Angehörigen eine Erholungsphase in der Nacht. Besonders bei nachtaktiven Pflegefällen, z.B. bei Demenzerkrankung, kann die Inanspruchnahme der Nachtpflege eine erhebliche Unterstützung für den pflegenden Angehörigen bieten.
Durch das Angebot von teilstationärere Versorgung in Tages- bzw. Nachtpflege kann die häusliche Pflege sinnvoll unterstützt und entlastet werden.
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