Schwerbehinderten-Ausweis für Senioren
Bei dem Wort „schwerbehindert“ fühlen sich viele Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen verständlicherweise nicht angesprochen. Dabei haben mehr Personen einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis als der Name vermuten lässt. Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Der Schwerbehindertenausweis sorgt dafür, dass Menschen mit einer Erkrankung, die maßgeblich Einfluss auf den Lebensalltag hat, einen Nachteilsausgleich erhalten.
Wann ist man „schwerbehindert“?
Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch gilt jemand als behindert, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Es wird angenommen, dass dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Diese Formulierung sorgt immer wieder für Irritationen und Unsicherheiten. Denn ältere Menschen, die an altersbedingten Verschleißerkrankungen wie beispielsweise Arthrose leiden, bekommen meist keinen Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Wie stellt man den Antrag auf Schwerbehinderung?
Doch wann ist es aussichtsreich, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen? Grundsätzlich gilt: Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Es kommt also nicht auf die Art, sondern auf die Schwere der Krankheit an. So hängt es zum Beispiel im Fall von Diabetes davon ab, ob und wie häufig Insulininjektionen am Tag nötig sind. Bei Erkrankungen des Sehorgans wie bei Grünem Star ist das entscheidende Kriterium der Umfang der Sehstörungen.
Schwerbehinderung bei Krebserkrankung
Auch Menschen mit einer Krebserkrankung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Es empfiehlt sich in jedem Fall im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Er kann meist einschätzen, ob ein Antrag auf Schwerbehinderung erfolgsversprechend ist.
Mit Schwerbehinderung früher in Rente
Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Schwerbehinderung haben es im Berufsleben nicht leicht. Deshalb wollen viele Arbeitnehmer mit Behinderung früher in Rente gehen. Eine gesonderte Altersrente bei Schwerbehinderung ermöglicht den vorzeitigen Ruhestand auch ohne Rentenabschläge. Für diese gesonderte Altersrente müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Versicherten können 35 Versicherungsjahre nachweisen und der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 50.
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