Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad bei hoher Pflegebedürftigkeit. Personen mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Selbstständigkeit schwerst eingeschränkt und benötigen in hohem Maße Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten. Eine eigenständige Versorgung ist im Normalfall nicht mehr gegeben.

Entstehung

Personen, die vor dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes in der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder der Pflegestufe 3 waren, wurden nach der Pflegereform automatisch in den Pflegegrad 4 übernommen.

Personen mit einer schwersten Beeinträchtigung werden bei einer neuen Beantragung eines Pflegegrades in den Pflegegrad 4 eingestuft.

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Voraussetzungen für den Pflegegrad 4 

Für Pflegegrad 4 müssen die zu Pflegenden bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zwischen 70 und 90 Punkte erreichen. Hierbei ist es irrelevant, ob eine psychische oder eine physische Einschränkung vorliegt. Bei der Begutachtung werden verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens berücksichtigt.

Die Punkteverteilung richtet sich nach der Möglichkeit der eigenständigen Durchführung der Aktivitäten.

o Punkte – Selbstständig Die versicherte Person kann alltägliche Handlungen ohne fremde Unterstützung durchführen.

1 Punkt – überwiegend selbstständig

Die Person benötigt nur geringe Unterstützung von pflegenden Personen und ist in der Lage den größten Teil der alltäglichen Handlungen selbstständig zu bewältigen.
2 Punkte – überwiegend unselbstständig Die Person ist zunehmend auf pflegende Unterstützung angewiesen und kann alltägliche Handlungen nur noch zu einem geringen Teil eigenständig erledigen.
3 Punkte – unselbstständig Die Person ist auf eine pflegende Person angewiesen, weil sie alltägliche Handlungen nicht mehr selbstständig durchführen kann.

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Wie wird der Pflegegrad 4 ermittelt?

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad untersucht der MDK sechs Bereiche. Insgesamt fließen 64 Kriterien unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein.

Mobilität

Ist die Person in einfachen Handlungen im Alltag eingeschränkt oder kann sie sich selbstständig oder überwiegend selbstständig fortbewegen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Dieser Bereich bewertet die Orientierung und die Gedächtnisleistung. Zusätzlich wird die Entscheidungsfindung im Alltag getestet und die Fähigkeit, Personen aus dem nahen Umfeld zu erkennen.

Verhalten und psychische Problemlagen

Hier bewertet der MDK ob es verhaltensbedingen Auffälligkeiten gibt. Werden Gegenstände beschädigt? Leidet die Person unter nächtlicher Unruhe oder Angstzuständen? Gibt es motorische Auffälligkeiten?

Selbstversorgung

In diesem Bereich werden alltägliche Handlungen, wie etwa An- und Ausziehen, die tägliche Pflege oder die Fähigkeit von Zubereiten von Mahlzeiten bewertet.

Umgang mit Belastungen und Anforderungen einer Krankheit

Ist die Person im Krankheitsfall in der Lage sich selbstständig zu versorgen? Wichtige Punkte sind hier die Fähigkeit selbstständig Medikamente einnehmen zu können, die Verabreichung von Injektionen oder auch das Messen von Blutzucker.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Kann die Person selbstständig aktiv mit ihrem sozialen Umfeld interagieren und ist sie in der Lage eine eigenständige Freizeitgestaltung auf die Beine zu stellen?

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