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Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Häuslichen Pflege.

Auch Angebote zur Unterstützung im Alltag werden oft durch Pflegedienste abgedeckt. Ggf. kann ein ambulanter Pflegedienst auch die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung übernehmen. Menschen, die regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, können durch die Unterstützung der Pflegedienste zu Hause wohnen bleiben. Pflegende Angehörige können durch Pflegedienste entlastet werden, um Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren zu können.

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Pflegedienste sind Einrichtungen, die Gesundheitsleistungen durch eine anerkannte Fachkraft anbieten, die meist in der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfinden.

Es gibt eine Vielzahl ambulanter Pflegedienste, darunter private Anbieter, sowie Angebote von kommunalen oder kirchlichen Wohlfahrtsverbänden (z. B. Caritas und Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und DRK).

Die ambulanten oder mobilen Pflegedienste finden sich oft auch unter dem Namen Sozialstation.

Für die Zulassung des ambulanten Pflegedienstes bei der Pflegekasse muss eine ausgebildete Pflegefachkraft hauptberuflich als verantwortliche Person vorhanden sein, z.B. eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder ein staatlich anerkannter Altenpfleger. Daneben können auch Hauswirtschaftshelferinnen, Familienpflegehelfer, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte bei einem ambulanten Pflegedienst tätig sein.

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Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Der Pflegedienst kümmert sich um die verantwortliche Pflege von Pflegebedürftigen in ihrer Wohnung. Dazu gehören Grundpflege durch anerkannte Fachkräfte, die hauswirtschaftliche Versorgung und die medizinische Behandlungspflege.

Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes ist vielfältig und beinhaltet:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege und Ernährung, auch Grundpflege genannt.

Die Grundpflege beinhaltet

    • Körperpflege: Duschen, Waschen, Baden, Hilfe beim Toilettengang, Zahnpflege, Rasieren und Kämmen
    • Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit: Hilfe und Unterstützung beim Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, An- und Ausziehen, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Stehen und Gehen.
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten und Krankentransporten
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung, Betten beziehen, Beheizen der Wohnung, Einkaufen oder auch Begleitung des Pflegebedürftigen bei Einkäufen usw.

Ein Pflegedienst kann weitere Serviceleistungen anbieten, muss es aber nicht.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vermittlung von Essen auf Rädern, Fahrdienste, Reinigungsdienste
  • Betreuung von Haustieren und Zimmerpflanzen während eines Krankenhausaufenthaltes
  • Vermittlung von Gesprächskreisen oder Selbsthilfegruppen, Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander. Die Dauer und die Häufigkeit der Hausbesuche liegt bei 1 bis 5 mal täglich, oder auch ganztägig, je nach Vereinbarung und Bedürftigkeit.

Ist eine angemessene Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Person durch ambulante Pflegedienste nicht mehr gewährleistet, empfiehlt sich die Vollstationäre Pflege.

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Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?

Man unterscheidet prinzipiell zwischen Altenpflege oder häuslicher Pflege und Krankenpflege.

  • Für Häusliche Pflegeleistungen muss ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegen. Ohne Pflegegrad wird keine häusliche Pflege erstattet. Die Pflege zuhause wird bei der Pflegeversicherung beantragt und mit dieser abgerechnet. Für diese Pflegeleistungen ist keine ärztliche Verordnung nötig.
  • Die häusliche Krankenpflege beinhaltet in der Regel andere Pflegehandlungen und muss immer von einen Arzt verordnet werden. Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden von der Krankenversicherung bezahlt.Einige dieser Pflegetätigkeiten können vom mobilen Pflegedienst ausgeführt werden, damit nicht immer ein Hausbesuch vom Arzt nötig ist. Die häusliche Krankenpflege kann häufig auch zur Verkürzung oder Vermeidung eines stationären Krankenhausaufenthaltes verordnet werden.

Sie umfasst unter anderem folgende Pflegetätigkeiten:

  • Medikamente stellen
  • Medikamente verabreichen
  • Verbände wechseln
  • Injektionen verabreichen
  • Absaugen
  • Infusionstherapie etc.

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Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege werden für pflegerische Hilfen bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung von Personen mit anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Die Pflegeversicherung zahlt nur für zugelassene Pflegedienste.

Pflegesachleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe.

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Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Die Berechnung der Kosten für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ist relativ kompliziert, da die Kosten von einem Leistungskatalog abhängen, der mit Hilfe eines Punktesystems die Leistungen der ambulanten Pflegedienste bewertet.

Jedes Bundesland hat seinen eigenen Leistungskatalog, damit variieren auch die Preise.

Wie viel ein Punkt aus dem Punktesystem in € wert ist, wird von jedem Pflegedienst individuell mit der zuständigen Pflegeversicherung in einem Vertrag ausgehandelt. Das Punktesystem ist also von Bundesland zu Bundesland verschieden. Gleichzeitig variieren aber auch die Preise der einzelnen Pflegedienste.

Zu Transparenz und Kostenverständnis ist eine eingehende Beratung durch Pflegedienst und Pflegekasse, bzw. Krankenkasse empfehlenswert.

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Wie finde ich den passenden Pflegedienst?

Es gibt eine riesige Auswahl an unterschiedlichsten Pflegedienstanbietern. Vergleichsportale im Internet, Kranken- bzw. Pflegekassen, sowie Pflegestützpunkte bieten einen Überblick. Auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis, von Ärzten oder Krankenkassen, sowie Bewertungen im Internet können hilfreich bei der Orientierung sein. Dies kann aber nie den persönlichen Eindruck ersetzen. Ein persönliches Vorgespräch mit mehreren in Frage kommenden Pflegediensten kann sich bei der Auswahl sehr hilfreich erweisen.

Bei der Auswahl des Pflegedienstes gilt es einiges zu beachten:

  • Welche Aufgaben soll der häusliche Pflegedienst erfüllen?
    Nicht jeder Pflegedienst kann immer alle benötigten Hilfeleistungen übernehmen.
  • Was ist dem Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen persönlich am wichtigsten?
  • Wie hoch sind die Kosten für den Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen? Beantragen Sie einen Kostenvoranschlag mit einer exakten Kostenauflistung aus dem hervorgehen sollte, welche Kosten von der Pflegekasse/bzw. Krankenkasse übernommen werden und welche Kosten Sie selbst bezahlen müssen.
  • Gibt es feste Bezugspersonen für den Pflegebedürftigen? Kümmern sich immer die gleichen Pflegekräfte um den Pflegebedürftigen oder wechseln ständig die Mitarbeiter?
  • Ist der Pflegedienst im Notfall rund um die Uhr , auch am Wochenende erreichbar?
  • Können die Pflegedienstmitarbeiter im Notfall schnell und auch außerplanmäßig handeln?
  • Kommt der Pflegedienst auch an Wochenenden und Feiertagen und ggf. auch nachts?
  • Haben die Mitarbeiter des Pflegedienstes die erforderliche Qualifikation, um individuell auf die Situation und insbesondere die Erkrankung des Pflegebedürftigen eingehen zu können?
  • Darf der Pflegedienst Leistungen aus der medizinischen Behandlungspflege erbringen, z.B. Spritzen verabreichen, Verbände wechseln usw.?
  • Stehen immer genügend Pflegekräfte zur Verfügung, dass der Pflegedienst Fehlzeiten seiner Mitarbeiter wie z.B. durch Urlaub, oder Krankheit abdecken kann oder den Bedarf abfangen kann, wenn mehr Pflegeleistungen als zum jetzigen Zeitpunkt nötig werden sollten?
  • Kann ggf. auch eine hauswirtschaftliche Versorgung durch den Pflegedienst abgedeckt werden?
  • Kann der Pflegedienst sich ungefähr nach den gewünschten Tageszeiten richten, so dass der Pflegebedürftigen seinen gewohnten Rhythmus beibehalten kann?
  • Wie ist die Unterstützung des pflegenden Angehörigen durch den Pflegedienst und wie ist die Kommunikation?
  • Unterstützt der Sozialdienst des Pflegedienstes auch beim Beantragen oder Höherstufen eines Pflegegrades, eines Schwerbehindertenausweises oder beim Beantragen von notwendigen Hilfsmitteln?
  • Bietet der Pflegedienst zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B. Essen auf Rädern oder medizinische Fußpflege?

Mit dem ausgewählten Pflegedienst wird ein Pflegevertrag geschlossen, den sie sehr genau prüfen sollten.

Nach den ersten zwei Wochen des ersten Pflegeeinsatzes haben Sie das Recht, den Pflegevertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

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Wie wird der Qualitätsstandard des Pflegedienstes festgestellt?

Um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, werden alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste einmal jährlich vom MDK oder einem beauftragten Sachverständigen geprüft. Die Überprüfung wird dem Pflegedienst einen Tag vorher angekündigt. Liegen Beschwerden gegen den Pflegedienst vor, kann auch eine unangemeldete Überprüfung erfolgen. Die Ergebnisse der Prüfung sind einsehbar, z.B. im Internet oder bei den Pflegestützpunkten. Es werden sogenannte Pflegenoten vergeben, die auch öffentlich einsehbar sind. Diese setzen sich aus der Begutachtung der pflegerischen Leistung, der krankenpflegerischen Leistung und der Dienstleistung, bzw. Organisation zusammen und werden durch Kundenbefragungen ergänzt.

Nach den ersten zwei Wochen des ersten Pflegeeinsatzes haben Sie das Recht, den Pflegevertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

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Was sind Einzelpflegekräfte?

Einzelpflegekräfte sind selbstständige Pflegekräfte, wie zum Beispiel Altenpfleger/-innen oder Altenpflegehelfer/-innen.
Zur Finanzierung der Einzelpflegekräfte kann der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
Die Pflegekasse soll mit den geeigneten Einzelpersonen Verträge für die Versorgung abschließen.

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Alternative oder Ergänzung zum Pflegedienst: Die 24 Stunden Betreuung

Da Pflegedienste nur eine zeitweise Versorgung anbieten, kann in manchen Situationen auch eine 24 Stunden Betreuungskraft hilfreich sein, um die Unterbringung in einem Heim abzuwenden. Dadurch ist Tag und Nacht eine Betreuung vorhanden, die sich auch um Haushalt, Einkäufe, Mahlzeiten, Haustierversorgung usw. kümmert.

Die Tätigkeiten medizinischer, ärztlich verordneter Behandlungspflege – wie Messen des Blutdrucks, Anziehen von Kompressionstrümpfen, Anlegen von Verbänden, Sauerstoffversorgung oder Setzen von Injektionen dürfen 24 Stunden Betreuungskräfte ohne anerkannte Pflegeausbildung nach deutschen Standards jedoch nicht durchführen.

Sollte eine medizinische Behandlungspflege erforderlich sein, kann diese ein ambulanter Pflegedienst als sinnvoller Ergänzung zur 24 Stunden Betreuung leisten.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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