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Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sind gerade bei Pflegebedürftigkeit eine wichtige Unterstützung im Alltag. Sie gehören zur Unterstützung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger und werden finanziell von der Pflegekasse gefördert.

Um dem Wunsch vieler behinderter oder älterer Menschen zu entsprechen, möglichst lange zu Hause leben zu können, sind in den allermeisten Fällen Umbaumaßnahmen nötig. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

 

Was sind Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sind vor allem dann sinnvoll, wenn eine Pflege im eigenen Zuhause angestrebt wird, um dort möglichst lange ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Durch Umbauten und Anpassungen wie zum Beispiel durch den Einbau eines Treppenlifts soll die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden. Auch die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegepersonen soll verringert werden und eine Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützt werden. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können sowohl Umbauten als auch technische Hilfen innerhalb und außerhalb der Wohnung sein.

Wichtig ist: Bei Veränderung der Pflegesituation oder des Pflegegrades können weitere Maßnahmen beantragt werden.

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Was übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse kann finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren. Anspruch auf Zuschüsse haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5. Vorab muss jedoch ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden, dem ein Kostenvoranschlag beigefügt ist.

Leistungen zur Wohnraumanpassung werden einmalig für die jeweilige Maßnahme bewilligt. Eine Maßnahme umfasst alle zu einem Bedarfszeitpunkt erforderlichen Umbauten. Für alle Pflegegrade steht hierfür ein Betrag von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme zur Verfügung.

Bis zu vier pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (zum Beispiel in einer Pflege-WG) können diesen Betrag subsumieren. D.h. wenn drei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben und die gleiche Maßnahme beantragen, dann wird auch der Betrag von 4.000 Euro auf 12.000 Euro verdreifacht.

Die Ausgaben für die Umbaumaßnahme werden in den meisten Fällen vom Pflegebedürftigen oder Angehörigen vorgestreckt. Sobald Rechnungen von Handwerkern etc. vorliegen, können diese bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegekasse überweist dann den Zuschuss auf das angegebene Konto.

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Wie kann man sein Wohnumfeld verbessern?

Es gibt viele Möglichkeiten, den Wohnraum bei Pflegebedürftigkeit individuell an die Bedürfnisse anzupassen und barrierefrei zu gestalten. Unten finden Sie einige Beispiele von zahlreichen Maßnahmemöglichkeiten:

  • Türverbreiterungen
  • Einbau von Treppenliften, Treppengehhilfen oder Aufzügen
  • Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Anpassung der Höhe von Waschbecken und Toilette
  • Verlegen eines rutschfesten Bodens
  • Einbau elektrisch zu bedienender Türen
  • Schwellenlose Übergänge
  • Beleuchtungsanpassung
  • Flurverbreiterung
  • Höhenanpassung der Küchenzeile

Beachten Sie bitte: Dinge, die im Zuge einer Wohnumfeld verbessernden Maßnahme fest in die Wohnung eingebaut werden, also auch bei einem Umzug nicht mitgenommen werden können, fallen nicht in die Kategorie (Pflege-)Hilfsmittel, sondern bezeichnen Umbauten und technische Hilfen in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Im Unterschied dazu können Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bedarfsweise ohne Beschränkung verordnet oder erstattet werden. Wohnraumanpassungen werden nur in begrenztem Umfang gefördert.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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