Select Page

Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter

Hilfe zum Lebensunterhalt steht demjenigen zu, der für einen vorübergehenden Zeitraum von mehr als sechs Monaten (nicht jedoch von Dauer) nicht arbeiten kann oder nicht in Arbeit zu vermitteln ist und seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen und/oder Vermögen sicherstellen kann.

Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt

Die tatsächliche Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich nach der Individualität des Einzelfalles und kann nicht pauschal als Betrag festgelegt werden. Grundsätzlich gilt jedoch folgende Regel: Bedarf minus Einkommen = Höhe der Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Grundlage zur Bedarfsermittlung sind die Regelbedarfsstufen, welche gesetzlich vorgegeben sind. Hinzu kommen eventuelle Mehrbedarfszuschläge, die vom Einzelfall abhängen, sowie die angemessenen Kosten der Heizung und der Unterkunft.

Gewährung einmaliger Beihilfen

Der Antrag muss vor Eintritt des Bedarfsfalls gestellt werden, da keine Erstattung von bereits erbrachten Leistungen erfolgen kann. Die Gewährung einmaliger Beihilfen kann in folgenden Punkten gewährt werden:

  • Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten
  • Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Neben dem Einkommen wird vor der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, welches vor der Sozialhilfegewährung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwertet werden muss.

Unsere kostenlosen Online-Pflegekurse

Seguna Online Pflegekurse

Alle wichtigen Informationen für den Pflegealltag

Die SEGUNA Pflegekurse finden online statt, was den Vorteil hat, dass Sie jederzeit und von überall darauf zugreifen können. Sie können Themen auswählen, die Sie besonders interessieren, und in Ihrem eigenen Tempo vorankommen.

Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels; Foto von Vlada Karpovich von Pexels; Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner