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Wohnraumberatung für ältere und pflegebedürftige Personen

Ältere und pflegebedürftige Menschen sind oft in ihrer Mobilität eingeschränkt, sei es, weil sie mit dem Rollstuhl nicht die Schwellen überwinden oder durch die Türen durchkommen, weil sie nicht mehr in die Badewanne steigen können oder ihr Bad nicht wie gewohnt nutzen können. Auch bei Menschen mit Demenz kann das eigene Zuhause Gefahrenquellen bergen, die beseitigt werden sollten. Für all diese und viele weitere Fälle können wohnraumverbessernde Maßnahmen dafür sorgen, dass mobilitätseingeschränkte Menschen in ihrem Zuhause zurechtkommen und pflegenden Angehörige entlastet werden. Bei einer Wohnraumberatung wird Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus begutachtet und mögliche Wohnungsanpassungen und Vorschläge für barrierefreies Wohnen erarbeitet.

Was ist Wohnraumberatung?

Wohnraumberatung unterstützt Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung dabei, ihre Wohnung bzw. Ihr Haus auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen, so dass sie möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können.

Konkret geht es darum, über mögliche Wohnungsanpassungen und barrierefreies Wohnen zu beraten und individuelle Maßnahmen zu besprechen. Dabei geht es um Umbaumaßnahmen bzw. Anpassungen in einer bereits genutzten Immobilie aber auch um Vorschläge für einen Neubau.

Diese Maßnahmen sollen die Mobilität in den eigenen vier Wänden so weit wie möglich sicherstellen, zum Beispiel durch den Einbau eines Treppenlifts oder eines Badewannenlifts, durch die Verbreiterung von Türen, damit ein Rollstuhl ungehindert durchkommen kann oder durch den Umbau von Badewanne zu einer barrierefreien Dusche.

Auch das Thema Sicherheit spielt bei einer Wohnraumberatung eine wichtige Rolle. Durch Beseitigung von Stolperfallen und Anbringung von Haltegriffen sowie Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung der Räume werden Stürze vermieden. Bei Menschen mit Demenz geben technische Hilfen mehr Sicherheit, zum Beispiel Sensoren, die den Herd vor Überhitzung schützen bzw. abschalten, wenn sich länger niemand in der Küche aufhält.

Im Rahmen der Wohnraumberatung werden auch die Kosten solcher Umbaumaßnahmen bzw. Wohnraumanpassungen gesprochen und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Für wen ist eine Wohnraumberatung sinnvoll?

Eine Wohnraumberatung ist für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung sowie die Angehörigen der Betroffenen sinnvoll, die sich über barrierefreies Wohnen und Wohnungsanpassung informieren und beraten lassen möchten.

Wer führt eine Wohnraumberatung durch?

Die Wohnraumberatung wird von Fachleuten im Rahmen eines Hausbesuchs vor Ort durchgeführt. Mögliche Anlaufstellen sind die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder eine Beratungsstelle der kommunalen Altenberatung. Dort erhalten Sie Informationen zur nächstgelegenen Wohnberatungsstelle.

Was kostet eine Wohnraumberatung?

Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Je nach Beratungsstelle ist dies unterschiedlich geregelt. Eine Beratung kann sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig erfolgen. Bei einigen Beratungsstellen ist die Erstberatung kostenlos, bei anderen zahlen Sie nur die Fahrtkosten, auch eine Grundgebühr ist üblich. Erkundigen Sie sich daher immer im Voraus über die genauen Bedingungen. In der Regel werden die Kosten von der Pflegeversicherung im Rahmen der wohnraumverbessernden Maßnahmen übernommen. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um ein anerkanntes Angebot handelt.

Wie werden wohnraumverbessernde Maßnahmen finanziert?

Pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad stehen für wohnraumverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro zur Verfügung. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse finanziert, wenn die Maßnahmen eine selbständige Lebensführung in der häuslichen Umgebung ermöglichen, die häusliche Pflege erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen erheblich verringern.

Eine pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad kann einen Zuschuss von 4.000 Euro für alle wohnraumverbessernde Maßnahmen beantragen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt werden und dem aktuellen Gesundheitszustand entsprechen. Wenn sich der Zustand deutlich verändert und neue Umbauten notwendig macht, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.  

Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragt werden. Einem Ehepaar stehen also bis zu 8.000 Euro und in einer WG bis zu 16.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse zur Verfügung.

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