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Wo finde ich Unterstützung in der Pflege?

Wenn ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird, ist die Situation für alle nicht einfach. In den meisten Fällen besteht der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Doch für die Pflege zu Hause braucht man einen pflegenden Angehörigen, der sich um die Pflege kümmert. Die Pflegeaufgaben sind vielfältig und können je nach noch vorhandener Selbständigkeit des zu Pflegenden sehr umfangreich sein. Oft heißt es, Tag und Nacht für den Pflegebedürftigen da zu sein. Die Pflegeaufgaben fordern die pflegenden Angehörigen physisch und psychisch und bringen sie oft an die Grenzen der Belastbarkeit. Um Überforderung und Stress zu verhindern, sollten Sie sich über Angebote und Möglichkeiten informieren, die Ihnen im Pflegealltag Entlastung bringen.

Welche Aufgaben hat ein pflegender Angehöriger?

Zu den Aufgaben eines pflegenden Angehörigen gehören:

  • Hauswirtschaftliche Aufgaben: Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, Einkaufen und Kochen
  • Betreuungsaufgaben: Beaufsichtigung, Beschäftigung, Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen, Freizeitaktivitäten und Freunden
  • Körperbezogene Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Mobilität

Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Pflegebedürftige möglichst viele Aufgaben selbständig erledigt, ohne dabei überfordert zu sein. Die Förderung und Aufrechterhaltung der Eigenständigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege.

Unterstützung in der Hauswirtschaft

Zu den wichtigsten Aufgaben eines pflegenden Angehörigen gehören hauswirtschaftliche Aufgaben wie Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, Einkaufen und Kochen. Als pflegender Angehöriger müssen Sie all diese Aufgaben nicht selbst erledigen. Versuchen Sie, sie unter den übrigen Familienangehörigen, Freunden und Bekannten aufzuteilen. Auch Nachbarn und ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer können Sie für diese Tätigkeiten einspannen. Alternativ können Sie auch professionellen Reinigungsfirmen oder ambulante Betreuungsdiensten engagieren. Um das zu finanzieren, können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro einsetzen oder die Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse verrechnen. In manchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe.

Unterstützung bei der Grundpflege

Die Aufgaben der Grundpflege sind weit gefächert und gehören zu den klassischen Aufgaben der ambulanten Pflegedienste. Duschen, Baden, Waschen, Rasieren, Zähneputzen, Kämmen, An- und Ausziehen, Hilfe bei Toilettengängen und beim Essen und Trinken. Diese Aufgaben können Sie selbstverständlich selbst übernehmen oder Sie verteilen Sie an die übrigen Familienangehörigen und Freunde. Professionelle Hilfe erhalten Sie bei den ambulanten Pflegediensten, die über die Pflegesachleistungen (bei Pflegegrad 2-5) oder den Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) finanziert werden können.

Betreuung und Beschäftigung

Spazieren gehen, Spiele spielen, Vorlesen oder kleine Ausflüge unternehmen – eine sinnvolle Beschäftigung der pflegebedürftigen Personen ist für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten von großer Bedeutung und sollte daher nicht vernachlässigt werden. Auch hier sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Sie sollten die Betreuung auf mehrere Schultern verteilen. Trommeln Sie Ihre Familie, Freunde, Bekannte und Nachbarn zusammen, organisieren Sie Nachbarschaftshelfer und Besuchsdienste und erkundigen Sie sich bei örtlichen Gemeinden und Kirchen nach passenden Freizeitangeboten. Auch Pflegestützpunkte sind eine gute Adresse, um Pflegeangebote in Ihrer Region in Erfahrung zu bringen. Gegen eine kleine Bezahlung können Sie auch Minijobber engagieren. Professionelle Hilfe erhalten Sie bei ambulanten Pflegediensten, Betreuungsdiensten und Tagespflegeeinrichtungen. Verwenden Sie dazu den Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) oder die Pflegesachleitungen (Pflegegrad 2-5).

Bei vielen pflegebedürftigen Personen gehören regelmäßige Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern zur Routine. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, werden diese Fahrten von der Krankenkasse übernommen. Bei Menschen mit starken Mobilitätseinschränkungen und hohen Pflegegraden werden auch Fahren zu ambulanten Behandlungen wie Strahlen- und Chemotherapie übernommen. Bei Personen mit anerkanntem Pflegegrad können Sie die Fahrten zu Ärzten, zu Freunden, zum Einkaufen oder zur Tagespflege mit dem Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) finanzieren. Werden die Fahrten vom ambulanten Pflegedienst oder ambulanten Betreuungsdienst durchgeführt, können Sie beim Vorliegen eines Pflegegrads 2-5 auch die Pflegesachleitungen oder Leitungen der Verhinderungspflege einsetzten.

Hilfe bei der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen, die vom Arzt verordnet werden und die nur durch medizinisches Personal oder examinierte Pflegekräfte durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Dekubitus Behandlung und Medikamentengabe. Die Kosten für die Behandlungspflege werden von der Krankenkasse getragen. Auch diese Tätigkeiten gehören zu den klassischen Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes. Allerdings dürfen sie nur von ausgebildeten Fachkräften durchführt werden. Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen sind nicht berechtigt, medizinische Behandlungspflege durchzuführen, sie dürfen nur die Grundpflege des Pflegebedürftigen übernehmen.

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