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Einordnung in den Pflegegrad

Die Einordnung in den Pflegegrad ist vor allem zu Beginn der häuslichen Pflege von großer Bedeutung. Aber auch bei weiterem zeitlichen Fortschreiten stellt sich häufig die Frage nach der Einordnung bzw. Höherstufung erneut.

Schritt 1: Einordnung in den Pflegegrad: Erfassen des Pflegebedarfs

Wichtig zur Einordnung in den Pflegegrads: Im Januar 2017 trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Dieses Gesetzt führte nun fünf Pflegegrade ein, die die bisherigen Pflegestufen ersetzten und gewissermaßen ablösten. Wir geben Ihnen hier zu Ihrer Orientierung einen Überblick über die neue Unterteilung in Pflegegraden.

 

  • Pflegegrad 1: Unter Pflegegrad 1 fasst der Gesetzgeber die noch weitgehend selbstständigen geringfügig Pflegebedürftigen zusammen.
  • Pflegegrad 2: Pflegegrad 2 umfasst pflegebedürftige Angehörige, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind.
  • Pflegegrad 3: Für Pflegegrad 3 muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen.
  • Pflegegrad 4: Um unter den Pflegegrad 4 zu fallen, müssen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen.
  • Pflegegrad 5: Für Pflegegrad 5, den höchsten Pflegegrad, müssen die Betroffenen unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben.

Schritt 2: Entscheidung für Pflegeform

Als nächstes müssen sich die pflegenden Angehörigen für die Form der Pflege entscheiden. Hier muss jeder für sich selbst abwägen, wie die Lage am besten zu bewältigen ist. Sowohl die häusliche Pflege als auch die Pflege im Pflegeheim bieten beiden Vor- und Nachteile. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Einordnung in den Pflegegrad.

Vorteile der Häuslichen Pflege:

  • Der Pflegebedürftige wird nicht seiner gewohnten Umgebung entrissen.
  • Meistens sind die Kosten etwas geringer als in der stationären Pflege.
  • Die Pflege kann höchstindividuell angepasst werden.
  • Der Pflegebedürftige hat mehr Raum zur Verfügung.

Nachteile der häuslichen Pflege:

  • Die Angehörigen müssen unter Umständen ihren Beruf aufgeben oder reduzieren.
  • Die Spontanität der Angehörigen geht verloren.
  • Es kann zu einer großen emotionalen Belastung kommen.
  • Unter Umständen sind Umbauten erforderlich.

Vorteile der stationären Pflege:

  • Bestes medizinisches Umfeld.
  • Barrierefreier Alltag entsprechend der Pflegebedürftigkeit.
  • Angehörige können in ihren Berufen bleiben.
  • Der Pflegebedürftiger ist in ein soziales Umfeld integriert.

Nachteile der stationären Pflege:

  • Hohe Kosten (bis zu 3.000 EURO/monatlich).
  • Weniger Kontakt zur Familie.
  • Nur ein einziges Zimmer als Rückzugsort.
  • Keine gewohnte Umgebung.

Schritt 3: Einordnung in den Pflegegrad: Beantragung

Nachdem Sie sich für eine Form der Pflege entschieden haben, gilt es schnellstmöglich für Ihren Angehörigen einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen, um endlich eine Einordnung in den Pflegegrad zu erhalten. Anschließend wird ein Gutachter die Situation des pflegebedürftigen Angehörigen vor Ort begutachten. Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt seit 2017 nach dem neuen Begutachtungsassesment (NBA). Im Anschluss wird das Gutachten an die Pflegekasse weitergeleitet, die wiederum über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrads entscheidet. Die Kosten, die bis zur Genehmigung des Antrags angefallen sind, können rückwirkend ab Antragsstellung erstattet werden.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

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