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Was ist Verhinderungspflege?

Die Pflege eines nahen Angehörigen ist nicht immer leicht. Wir raten Ihnen, falls Sie ein pflegender Angehöriger sind, schon frühzeitig für Ihre Entlastung zu sorgen. Verhinderungspflege ist eine Möglichkeit davon. Sie kann beantragt werden, wenn sie einmal vorübergehend ausfallen. Sei es durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. Ihren Ersatz bestimmen Sie dann selbst. So können Verwandte, Freunde oder auch der Pflegedienst für Sie einspringen. Sie müssen dann als Ersatzperson die Tätigkeiten der Grundpflege übernehmen wie Körperpflege, Toilettengänge, Haushalt, Ernährung und gemeinsame Gänge zu Arzt, Therapie und Behörden.

 

Hände

Welche finanzielle Unterstützung bietet die Verhinderungspflege?

Grundsätzlich kann Sie beantragt werden, wenn der zu pflegende Angehörige Pflegegrad 2 oder höher innehat. Damit kann man pro Jahr bis zu 1.612 Euro bei der Pflegekasse geltend machen. Achtung: Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis führen und diesen dann auch bei der Pflegekasse einreichen. Ebenso ist zu beachten, dass die Person, die vorübergehend die Pflege übernimmt, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Sonst kann nichts geltend gemacht werden.

Übernehmen Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, die Pflege, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten.

Werden in diesem Fall notwendige Aufwendungen (wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall) der Ersatz-Pflegeperson nachgewiesen, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro erhöht werden.

Ebenso ist es wichtig, dass, wenn im laufenden Kalenderjahr kein oder nur ein Teil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege geltend gemacht, bis zu 50% des Leistungsbetrages für eine mögliche Kurzzeitpflege genutzt werden können.

Sollten Sie oder Ihre zu pflegende Person in den Pflegegrad 1 eingestuft sein, können Sie den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro verwenden, um so eine Verhinderungspflege zu ermöglichen.

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Was sind die Voraussetzungen für Verhinderungspflege?

Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen, die man bei der Antragsstellung erfüllen muss. Zunächst muss die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 innehaben. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige vor der Antragsstellung mindestens ein halbes Jahr gepflegt wurde. Diese sechs Monate gelten auch als erfüllt, wenn die Pflege durch mehrere Personen erfüllt wurde.

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