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Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung geben Sie eine Willenserklärung ab, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit. Sie legen schriftlich im Voraus fest, für welche Krankheitssituation Sie in eine bestimmte medizinische Behandlung einwilligen und was Sie ablehnen.

Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen andere Menschen für Sie entscheiden oder der behandelnde Arzt. Sie nehmen Ihren Angehörigen mit einer schriftlichen Patientenverfügung schwierige Entscheidungen ab. Eine Patientenverfügung ist für Ärzte in jedem Fall bindend. Wenn ein Patient bei vollem Bewusstsein und entscheidungsfähig ist, spielt sie keine Rolle.

Behandlung im Sinne des Patienten

In der Patientenverfügung legen Sie fest, wie in konkreten Situationen oder Krankheitsfällen reagiert werden soll, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden dürfen und welche Behandlungsmethoden Sie ausschließen.
Beispiele hierfür sind Schmerzbehandlung, wiederbelebende oder lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder auch künstliche Beatmung.

Was gibt es beim Aufsetzen einer Patientenfügung zu beachten?

Klären Sie offene Fragen mit Angehörigen und Freunden, je nachdem wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen wollen. Informieren Sie diese Person bevor Sie die Verfügung aufsetzen und fragen Sie um Erlaubnis. Die meisten Hausärzte beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung. In vielen Städten gibt es auch unabhängige Patientenberatungsstellen, die meist kostenlos sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Zudem gibt es Dienstleister, die diesen Service kostenpflichtig anbieten. Lassen Sie sich die Unterschrift auf der Patientenverfügung am besten von einem Zeugen bestätigen. So gibt es eine Person, die davon weiß und späteren Streitigkeiten kann so aus dem Weg gegangen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist, wie fälschlicherweise oft angenommen, keine Pflicht. Hinterlegen Sie am besten auch eine Version bei einer weiteren Person, die im Notfall kontaktiert werden kann. Und zu guter Letzt sollten Sie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung immer dabei haben.

Was gilt ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung wird vom Betreuungsgericht eine Person bestimmt um die Angelegenheiten des zu Betreuenden zu klären. Angehörige können im Zweifelsfall nicht mehr mitbestimmen, wie die weitere Behandlung erfolgt. Ehepartner oder andere Familienmitglieder werden nicht automatisch Vertreter.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels; Foto von Vlada Karpovich von Pexels; Image by Gerd Altmann from Pixabay

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