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Was ist Barrierefreiheit?

Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt einen deutlichen Trend. Zum einen stieg der Anteil der Anteil der über 65-jährigen von 1991 von 15 % auf 22 % im Jahre 2018 und zum anderen stieg die Anzahl der Hochbetagten von 1991 von 1,2 Millionen um fast das Doppelte auf 2,3 Millionen im Jahre 2018. Doch was genau bedeutet „Barrierefreiheit“ eigentlich?

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Dieser Trend wird sich auch in den Folgejahren fortsetzen, so dass ältere Menschen und deren Bedürfnisse immer weiter in den Vordergrund der gesellschaftlichen Entwicklung rücken werden. Laut Prognosen des statistischen Bundesamtes wird sich die Anzahl der über 80 Jährigen in den nächsten Jahren fast vervierfachen. Aus dieser Perspektive gewinnt damit auch die Gestaltung von barrierefreien Lebensräumen an Bedeutung.

Was bedeutet barrierefrei?

Laut Gesetz wird Barrierefreiheit nach §4 BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung) wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche Maßnahmen und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Was bedeutet Barrierefreiheit in der Praxis?

Alle Bereiche, die gestaltet werden und von Menschen verändert werden, betrifft das Thema Barrierefreiheit. Natürliche Umgebungen sind davon ausgeschlossen, wie zum Beispiel ein Strandabschnitte, ein Fluss oder Waldstück. Sobald der Mensch aber gestalterisch eingreift und zum Beispiel Wanderwege verändert, sollte auch da die Barrierefreiheit wieder eine Rolle spielen. So bietet zum Beispiel der Nationalpark Berchtesgarden für Menschen mit Handicap barrierefreie Wanderwege, rollstuhlgerechte Aussichtsplatformen, Ruhebänke für Menschen mit Geheinschränkungen und Niederflurbusse an.

Barrierefreiheit soll allen Menschen unabhängig ihrer Einschränkung, des Alters oder des Geschlechts ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen und gibt Ihnen damit Gleichberechtigung und Unabhängigkeit von Dritten. Selten lässt sich Barrierefreiheit mit einer einzelnen Veränderung erreichen, sondern berücksichtigt das gesamte Lebensumfeld.

Ein Treppenlift ermöglicht zwar von einer Etage in die nächste zu kommen, aber nur wenn das Wohnumfeld gesamtheitlich so gestaltet wird, dass bei zunehmendem Alter und fortschreitender Gebrechlichkeit eine selbstbestimmte Nutzung möglich ist. Nur dann gilt der Lebensraum als barrierefrei. Von daher sollte ein barrierefreies Wohnumfeld eben so gestaltet sein, dass es auch Veränderungen und Einschränkungen aller Fähigkeiten umfasst.

Rollstuhlgerecht oder barrierefrei: Was ist der Unterschied?

Durch die DIN 18040 sind die Parameter für ein barrierefreies Bauen und Wohnen genau definiert. Bei öffentlichen Gebäuden legt die DIN 18040-1 die Normierung fest, nach der die Gebäude gestaltet sein müssen und die DIN 18040-2 definiert die Normen der Gestaltung bei Wohngebäuden. Bei öffentlichen Gebäuden bedeutet Barrierefreiheit auch immer eine rollstuhlgerechte Gestaltung.

Im privaten Umfeld unterscheidet man zwischen barrierefrei nutzbarem Wohnraum und uneingeschränkt mit einem Rollstuhl benutzbaren Wohnumfeld. Das bedeutet, dass eine barrierefreie Wohnung nicht zwangsläufig auch mit Rollstuhl nutzbar ist, aber eine uneingeschränkt mit dem Rollstuhle nutzbare Wohnung eben alle Merkmale der Barrierefreiheit aufweist.

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