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Vollmacht & Testament

Gesundheitliche Notfälle mit älteren Verwandten werden komplizierter, je mehr Medikamente, Krankheiten, Ärzte oder Versicherungsleistungen in Betracht gezogen werden müssen. Wir listen Ihnen auf, welche Informationen Verwandte oder auch der Seniorenbetreuer notfalls bei der Hand haben sollten und welche Vollmachten im Alter notwendig sind: 

Notfall-Checkliste Seniorenbetreuung:

  • Namen aller wichtigen Ärzte, deren Fachgebiete und Telefonnummern
  • Stets aktualisierte Liste aller einzunehmenden Medikamente und Gebrauchshinweise
  • Name der Krankenversicherung und Versicherungsnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Patientenverfügung und persönliche Wünsche rund um die medizinische Reanimation
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • Grundlegende finanzielle Übersicht mit allen Kontonummern, Namen und Kontaktinformationen
  • Namen und Adressen aller Menschen, die im Notfall benachrichtigt sein sollten.
  • Name und Adresse der lokalen kirchlichen Einrichtung, falls die betreffende Person religiös ist.

Diese Informationen sollten daheim aufbewahrt werden. Am besten legen Sie die Checkliste neben das Telefon oder in die Küche. Es macht auch Sinn, eine Kopie für Ihre Familienmitglieder zu machen. 

Die Patientenverfügung

Hier wird geregelt, wie der betroffene Mensch in welcher Situation medizinisch versorgt werden möchte. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn er/sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie erhalten Vordrucke bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und sprechen diese mit ihm/ihr durch. Am besten werden die ausgefüllten Dokumente auch bei ihm/ihr (in Kopie) aufbewahrt. Idealerweise ist die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbunden.

Die Vorsorgevollmacht

Weder die Patientenverfügung, noch die Vorsorgevollmacht sind verpflichtend. Sollte allerdings keine Vorsorgevollmacht vorliegen, wenn es um wichtige Entscheidungen geht, die selbst nicht mehr getroffen werden können, dann entscheidet das Amtsgericht darüber, wer die Betreuungsperson wird, die diese Berechtigung übernimmt. Unter Umständen kann das eine fremde Person sein. Durch die Vorsorgevollmacht aber kann selbst festgelegt werden, wer die Entscheidungen später treffen soll.

In der Vorsorgevollmacht werden alle – oder nach Wunsch nur ein Teil der – Bereiche abgedeckt, in denen Entscheidungen getroffen oder Verträge geschlossen werden müssen. Dazu können Heimaufenthalte, Operationen oder Bankgeschäfte gehören. Sie wird im Zustand voller geistiger Zurechnungsfähigkeit abgeschlossen, kann stets aktualisiert werden und gilt ab der ärztlichen Feststellung einer Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit.

Eine Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst sein und notariell beglaubigt werden. Im Internet gibt es Vordrucke für eine solche Vollmacht, die aber häufig nur Standardsituationen mit Ankreuzfeldern bieten. Sinnvoll ist es, eigene Vorstellungen niederzuschreiben und sich zum Zweck der inhaltlichen Genauigkeit im Notariat beraten zu lassen. 

Die Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung wird ein formloser Wunsch an das Gericht gestellt, wer im Falle der Unzurechnungsfähigkeit die eigene Betreuungsperson sein soll. Dieser Wunsch wird durch den/die Richter/in geprüft und kann aufgrund von Zweifeln an der Eignung auch abgelehnt werden. Zudem muss der/die Betreuer/in dem Gericht stets Auskunft geben.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht gilt die Betreuungsverfügung nicht sofort ab Feststellung der eigenen Handlungsunfähigkeit. Der/Die Bevollmächtigte muss erst zum Betreuungsgericht bestellt werden. Danach kann er/sie in rechtlichen Fragen für den/die Betroffene/n entscheiden.

Testament

Ein Testament regelt die Verteilung des Vermögens im Todesfall, wenn diese vom/n der Verstorbenen anders als gesetzlich vorgeschrieben gewünscht wurde. Es gibt verschiedene Varianten, ein Testament aufzusetzen. Hierfür empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Notarkanzlei.

Sowohl Testament als auch Vollmachten müssen im Falle ihres Einsatzes im Original auffindbar sein.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels; Foto von Vlada Karpovich von Pexels; Image by Gerd Altmann from Pixabay
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