Vollmacht & Testament
Gesundheitliche Notfälle mit älteren Verwandten werden komplizierter, je mehr Medikamente, Krankheiten, Ärzte oder Versicherungsleistungen in Betracht gezogen werden müssen. Wir listen Ihnen auf, welche Informationen Verwandte oder auch der Seniorenbetreuer notfalls bei der Hand haben sollten und welche Vollmachten im Alter notwendig sind.
Notfall-Checkliste: Seniorenbetreuung
- Namen aller wichtigen Ärzte, deren Fachgebiete und Telefonnummern
- Stets aktualisierte Liste aller einzunehmenden Medikamente und Gebrauchshinweise
- Name der Krankenversicherung und Versicherungsnummer
- Sozialversicherungsnummer
- Patientenverfügung und persönliche Wünsche rund um die medizinische Reanimation
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
- Grundlegende finanzielle Übersicht mit allen Kontonummern, Namen und Kontaktinformationen
- Namen und Adressen aller Menschen, die im Notfall benachrichtigt sein sollten.
- Name und Adresse der lokalen kirchlichen Einrichtung, falls die betreffende Person religiös ist.
Diese Informationen sollten daheim aufbewahrt werden. Am besten legen Sie die Checkliste neben das Telefon oder in die Küche. Es macht auch Sinn, eine Kopie für Ihre Familienmitglieder zu machen.
Die Patientenverfügung
Hier wird geregelt, wie der betroffene Mensch in welcher Situation medizinisch versorgt werden möchte. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie erhalten Vordrucke bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und sprechen diese mit ihm/ihr durch. Am besten werden die ausgefüllten Dokumente auch bei ihm bzw. ihr (in Kopie) aufbewahrt. Idealerweise ist die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbunden.
Die Vorsorgevollmacht
Weder die Patientenverfügung, noch die Vorsorgevollmacht sind verpflichtend. Sollte allerdings keine Vorsorgevollmacht vorliegen, wenn es um wichtige Entscheidungen geht, die Sie selbst nicht mehr treffen können, dann entscheidet das Amtsgericht darüber, wer die Betreuungsperson wird, die diese Berechtigung übernimmt. Unter Umständen kann das eine fremde Person sein. Mit die Vorsorgevollmacht können Sie festlegen wer die Entscheidungen später treffen soll.
In der Vorsorgevollmacht werden alle oder nach Wunsch nur ein Teil der Bereiche abgedeckt, in denen Entscheidungen getroffen oder Verträge geschlossen werden müssen. Dazu können Heimaufenthalte, Operationen oder Bankgeschäfte gehören. Sie wird im Zustand voller geistiger Zurechnungsfähigkeit abgeschlossen, kann stets aktualisiert werden und gilt ab der ärztlichen Feststellung einer Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit.
Eine Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst sein und notariell beglaubigt werden. Die im Internet zur Verfügung gestellten Vorsorgevollmacht-Vordrucke bilden häufig nur Standardsituationen mit Ankreuzfeldern ab. Sinnvoll ist es, eigene Vorstellungen niederzuschreiben und sich zum Zweck der inhaltlichen Genauigkeit im Notariat beraten zu lassen.
Die Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung wird ein formloser Wunsch an das Gericht gestellt, wer im Falle der Unzurechnungsfähigkeit Ihre gesetzliche Vertretung übernimmt. Dieser Wunsch wird durch den Richter oder die Richterin geprüft und kann aufgrund von Zweifeln an der Eignung auch abgelehnt werden. Um sicherzustellen, dass der Betreuer in Ihrem Sinne handelt, muss er oder sie dem Gericht regelmäßig Auskunft geben.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht gilt die Betreuungsverfügung nicht sofort ab Feststellung der eigenen Handlungsunfähigkeit. Der Bevollmächtigte muss erst zum Betreuungsgericht bestellt werden. Erst danach kann er in rechtlichen Fragen für den Betroffenen entscheiden.
Testament
Ein Testament regelt die Verteilung des Vermögens im Todesfall, wenn diese vom Verstorbenen anders als gesetzlich vorgeschrieben gewünscht wurde. Es gibt verschiedene Varianten, ein Testament aufzusetzen. Hierfür empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
Sowohl das Testament als auch die Vollmachten müssen im Falle ihres Einsatzes im Original auffindbar sein.
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