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Unterstützung bei Bestattungskosten

Bestattungskosten sind häufig höher als gedacht. Angehörige einer verstorbenen Person sind verpflichtet die Kosten zu übernehmen, die gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestattung anfallen. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es Ihnen als gesetzlich verpflichteter Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann.

Übernahme von Bestattungskosten – zuständige Stellen

Wenn die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt, von dem die Sozialhilfe bezogen wurde, auch zuständig für die Übernahme der Kosten. Hat verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen, ist das Sozialamt des Sterbeortes zuständig. Lebte die verstorbene Person in einem Stadtkreis, ist das Sozialamt Teil der Stadtverwaltung. Ist es ein Landkreis, ist das Landratsamt zuständig.

Vorsicht: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. In einem Landkreis, hilft Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde zu finden.

Voraussetzungen für die Übernahme der Bestattungskosten

  • Sie sind zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Die verstorbene Person hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.
  • Sie können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen.
  • Die Kosten sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag ausfüllen. Stimmt die zuständige Stelle Ihrem Antrag zu, erfolgt die Zahlung entweder an Sie selbst oder mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis direkt an das Bestattungsunternehmen.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels; Foto von Vlada Karpovich von Pexels; Bild von Pexels auf Pixabay

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