
Telefongebührenermäßigung für Senioren
Telefongebührenermäßigung für Senioren sind relativ unbekannt. Sollten Sie von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Telefongebühren zu beantragen. Allerdings bietet derzeit lediglich die Telekom als einziger Dienstleister in der Telekommunikation freiwillig einen Sozialtarif an. Kunden im Festnetz müssen dann zwar die volle Grundgebühr ihres Tarifs zahlen, erhalten aber eine Vergünstigung auf die geführten Telefonate.
So stellen Sie einen Antrag auf Telefongebührenermäßigung für Senioren
Verbraucher, die die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllen, können bei der Telekom Deutschland GmbH einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Dazu benötigen sie nur die entsprechenden Nachweise: BaföG-Bescheid bzw. Bescheinigung über Rundfunkbeitragsbefreiung oder Schwerbehinderung. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bescheinigt der ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen sollten Betroffene einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen, müssen Kunden die Telekom Deutschland GmbH darüber sofort informieren.
Warum sich der Antrag nicht für jeden lohnt
Ein Flatrate-Tarif bei der Telekom oder einem anderen Anbieter kann günstiger sein als ein Telefonvertrag bei der Telekom mit Sozialtarif. Das gilt besonders dann, wenn Sie viel telefonieren.
Wir empfehlen: Prüfen Sie selbst, welche Lösung für Sie günstiger ist. Überlegen Sie, wie viel Sie etwa im Monat telefonieren. Berechnen Sie damit aus Grundgebühr und Minutenpreis beim Telekom-Tarif Ihre voraussichtlichen Kosten und ziehen Sie die 6,94 bzw. 8,72 Euro Vergünstigung aus dem Sozialtarif ab. Diese monatlichen Kosten können Sie mit Flatrates der Telekom oder anderer Anbieter vergleichen.