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Was sind Tages- und Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege sind Möglichkeiten der Entlastung pflegender Angehörige. Die zu pflegende Person wird dann temporär oder längerfristig von einer Pflegeeinrichtung betreut.

Das Angebot zielt vor allem darauf ab, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt werden kann. Gleichzeitig kann er Unterstützung, Hilfe und Pflege in einer Tagespflegeeinrichtung wahrnehmen, wenn der pflegende Angehörige vorübergehend bspw. aufgrund seines Berufes der Pflege nicht nachkommen kann, oder wenn der ambulante Pflegedienst seine Dienstleistung nicht ausreichend zur Verfügung stellt.

 

Hände

Welche Angebot erhält man bei der Tages- bzw. Nachtpflege?

Das Angebot der Pflegeeinrichtungen für Tagespflege kann sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden. Generell richtet sich die Tagespflege beispielsweise an Pflegebedürftige, die zwar zu Hause wohnen, aber dort tagsüber nicht alleine sein können, weil die durchgängige Pflege nicht gewährleistet werden kann. In der Tagespflege wird das gängige Angebot eines Pflegeheims zur Verfügung gestellt. Meist umfasst das ein Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie die Teilnahme an verschiedenen Freizeit- und Sportprogrammen.

Eine teilstationäre Nachtpflege umfasst die Grundpflegeleistungen, wie sie auch tagsüber erbracht werden, auch während der Nacht.

Tages- und Nachtpflege: Welche Leistungen stellt die Pflegekasse zur Verfügung?

Die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegekasse übernommen, wenn dies durch einen Ausfall der Pflege erforderlich ist. Sie übernimmt dann die Aufwendungen, die für die Pflege eingesetzt werden. Diese beinhalten sowohl die Betreuung in der Pflegeeinrichtung wie auch die notwendige Beförderung des Pflegefalls von der eigenen Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück. Allerdings müssen der Pflegebedürftige bzw. dessen pflegender Angehöriger etwaige Kosten für die Unterkunft, Übernachtung oder Verpflegung übernehmen. Holen Sie sich daher mehrere Angebote von Pflegeeinrichtungen ein!

Die Bezuschussung hängt darüber hinaus vom Pflegegrad des Pflegefalls ab. Wir haben für Sie hier die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse abhängig vom jeweiligen Pflegegrad für die Tages- bzw. Nachtpflege zusammengestellt:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro/Monat

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für die Tages- und Nachtpflege einsetzen.

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