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Schwerbehinderten-Ausweis:

Ein Dokument, das häufig für Missverständnisse sorgt

Bei dem Wort „schwerbehindert“ fühlen sich viele Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen verständlicherweise nicht angesprochen. Dabei haben mehr Personen einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis als der Name vermuten lässt. Das Dokument sorgt dafür, dass Menschen mit einer Erkrankung, die maßgeblich Einfluss auf den Lebensalltag hat, einen Nachteilsausgleich erhalten.

Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch gilt jemand als behindert, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Es wird angenommen, dass dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Diese Formulierung sorgt immer wieder für Irritationen und Unsicherheiten. Denn ältere Menschen, die an altersbedingten Verschleißerkrankungen wie beispielsweise Arthrose leiden, bekommen meist keinen Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Antragstellung

Doch wann ist es aussichtsreich, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen? Grundsätzlich gilt: Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 50 oder mehr erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Es kommt also nicht auf die Art, sondern auf die Schwere der Krankheit an. So hängt es zum Beispiel im Fall von Diabetes davon ab, ob und wie häufig Insulininjektionen am Tag nötig sind. Bei Erkrankungen des Sehorgans wie bei Grünem Star ist das entscheidende Kriterium der Umfang der Sehstörungen.

Schwerbehinderung bei Krebserkrankung

Auch Menschen mit einer Krebserkrankung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Es empfiehlt sich in jedem Fall im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Er kann meist einschätzen, ob ein Antrag auf Schwerbehinderung erfolgsversprechend ist.

Rechte und Nachteilsausgleich bei einer Schwerbehinderung?

Wer nun im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, kann je nach festgestelltem Grad der Behinderung sowie individuellen gesundheitlichen „Merkzeichen“ verschiedene Rechte oder Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz, ein erhöhter Steuerfreibetrag oder ein ermäßigter Eintritt im Kultur- und Freizeitbereich.

Näheres zum Nachteilsausgleich sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.einfach-teilhaben.de

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