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Befreiung von Rundfunkgebühren im Alter

Im Alter gibt es mehrere Möglichkeiten, sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren zu befreien. Wer dies tun möchte, muss einen Antrag direkt an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schicken. Die GEZ benötigt neben dem ausgefüllten Formular zum Beispiel einen aktuellen Sozialhilfebescheid, den Bescheid über den Bezug von Grundsicherung, den Leistungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem „RF-Vermerk“.

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