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Neuerungen in der ambulanten Pflege gibt es auch 2023. Damit verbunden sind einige neue Verpflichtungen des Pflegepersonals, aber auch neue Möglichkeiten. SenioHilfe hat für Sie die Änderungen zusammengefasst. 

Was ist das Beschäftigtenverzeichnis in der ambulanten Pflege?

Laut Gesetz müssen Pflege- und Betreuungsdienste ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege (BeVaP) eintragen. Hierzu gehören Angaben über die Beschäftigten wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum und zusätzliche Qualifikationen. Ist dies geschehen erhalten die Beschäftigten bei der Registrierung eine Lifetime Employee Number (LBNR), über die ihre Leistungen ursprünglich ab dem 1. Januar 2023 abgerechnet werden sollten. Nun verzögert sich aber dieser weitere Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen  auf absehbare Zeit. Enttäuschend ist, dass das Projekt offensichtlich zu spät gestartet ist und zusätzlich nun Probleme mit der Software aufgetaucht sind.

 

Neuerungen in der ambulanten Pflege: Dauer und Häufigkeit der häuslichen Krankenpflege

Nach Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der wesentlichen Änderungen der häuslichen Pflegekraft Richtlinie können Pflegefachkräfte nun die Häufigkeit und Dauer der einzelnen Maßnahmen festlegen. Damit soll die fachliche Kompetenz des Pflegepersonals stärker genutzt und die Patientenversorgung optimiert werden. Pflegediensten eröffneten sich dadurch neue Möglichkeiten, über behandlungsbegleitende Pflegemaßnahmen zu entscheiden. Nicht zuletzt soll dieses Kompetenzpaket dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.

 

Anhebung des Mindeslohns für Pflegekräfte

Während der Pandemie – und auch bereits davor – wurde mehrfach eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte gefordert. Hier bessert der Gesetzgeber nun nach: Ab dem 1. Mai 2023 gelten je nach Ausbildungsstand der Pflegekraft folgende Stundensätze: Der Mindeslohn für Pflegehilfskräfte wird nun auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte verdienen künftige mindestens 14,90 Euro pro Stunden und Pflegefachkräfte 17,65 Euro pro Stunde.

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