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Wie erhalte ich einen Zuschuss für Elektrorollstühle?

Sind Sie von einer Geheinschränkung betroffen, können Sie mit entsprechenden Hilfsmitteln weiterhin mobil bleiben. Ein Elektrorollstuhl ist eine gute Lösung. Rollstühle, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, werden von der Krankenkasse bezuschusst. Lesen Sie jetzt, was das Hilfsmittelverzeichnis überhaupt ist, wie Sie Ihren Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen und was Sie bei einer Ablehnung des Antrags unternehmen können.

 

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Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konzipiert und wird stetig angepasst. Es umfasst diejenigen Hilfsmittel, die aufgrund ihres medizinischen Nutzens und ihrer Funktionstauglichkeit verordnungsfähig sind – deren Kosten somit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können. Insgesamt besteht es aus 37 Kategorien, welche rund 32.500 Produkte sowie circa 2.600 verschiedene Produktarten umfassen.

Sie als Betroffener oder pflegender Angehöriger erhalten durch das Verzeichnis wichtige Hinweise: Sie können beispielsweise eigenständig recherchieren, ob ein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschusst werden kann. Auch Krankenkassen, Ärzten sowie Sanitätshäusern dient das Hilfsmittelverzeichnis als wichtige Informationsgrundlage.

Wann wird ein Produkt in das Hilfsmittelverzeichnis augenommen?

Für die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis stellt der Hersteller, Importeur oder Vertreiber des Produktes zunächst einen schriftlichen Antrag. Das aufzunehmende Produkt muss die Voraussetzungen des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. erfüllen. Geprüft werden indikationsbezogene Anforderungen, die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit und der medizinische Nutzen des Hilfsmittels.

Jedem Produkt wird bei der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet: die Hilfsmittelnummer. Diese besteht aus zehn Ziffern und gibt Aufschluss über die Produktgruppe, den Anwendungsort, die Untergruppe, die Anwendungsart sowie das Produkt. Die einzelnen Gruppen werden durch einen Punkt separiert. E-Rollstühle zählen zu der Kategorie 18 „Kranken- / Behindertenfahrzeug“ und können von der Krankenkasse bezuschusst werden. Doch wie genau erhalten Sie Ihren Elektrorollstuhl auf Rezept?

Wie beantrage ich einen E-Rollstuhl bei der Krankenkasse?

Arztgespräch und Diagnose
Suchen Sie zunächst Ihren Arzt auf. Dieser muss eine medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel diagnostizieren. Die Notwendigkeit für einen Elektrorollstuhl liegt vor, wenn eine erheblich bis voll ausgeprägte Einschränkung der Gehfähigkeit besteht. Zudem muss von Ihrem Arzt eine Einschränkung der Kraft und Greiffunktion der Hände bescheinigt werden – zwei Faktoren, die die Bedienung eines herkömmlichen Rollstuhls erschweren.

Lassen Sie von Ihrem Arzt zudem Ihre Koordinations- sowie Orientierungsfähigkeit untersuchen. So soll geprüft werden, ob die Bedienung eines elektrischen Rollstuhls keine Gefahr für Sie darstellt.

Erstellung einer Verordnung
Ihr behandelnder Arzt erstellt daraufhin eine Verordnung – ähnlich einem Rezept – welche diese Notwendigkeit für den elektrischen Rollstuhl belegt. Wichtig: Die Verordnung sollte detailliert begründen, weshalb Sie aus medizinischer Sicht auf einen Elektrorollstuhl angewiesen sind, ein manueller Rollstuhl ihren Bedürfnissen folglich nicht gerecht wird. Dies ist für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse mit entscheidend.

Von Ihrem Arzt sollte zudem die entsprechende Hilfsmittelnummer vermerkt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für ein Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernimmt, ist weitaus größer als bei Rollstühlen, die dort nicht gelistet sind.

Einlösen des Rezeptes
Hat der Arzt Ihnen das Rezept ausgestellt, können Sie sich gerne an SenioHilfe wenden. Unsere SenioBerater beraten Sie ausführlich. Alternativ können Sie auch einfach unser Kontaktformular ausfüllen – und wir kümmern uns um ihr Anliegen.

Vorgehen bei Ablehnung des Antrags

Die Vorgehensweise ist bei jeder Krankenkasse anders, sodass sich keine globale Aussage treffen lässt, ob Sie in jedem Fall eine Krankenkassenbezuschussung für den ergoflix L oder eine andere Mobilitätshilfe erhalten. Wie bereits erwähnt, wird das vom Arzt ausgestellte Gutachten von der Krankenkasse geprüft. Wird die Begründung für den Erhalt eines Elektrorollstuhls als unzureichend erklärt, entfällt die Bezuschussung.

Krankenkassen haben zudem feste Verträge mit Sanitätshäusern, an welche Sie gebunden sind. Für Sie als Verbraucher ist entscheidend, ob unser faltbarer E-Rollstuhl vertraglich mit den von Ihrer Krankenversicherung ausgesuchten Sanitätshäusern kompatibel ist.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat nach Ablehnungsbescheid Zeit, um Widerspruch einzulegen. Am besten Sie suchen erneut das Gespräch mit Ihrem Arzt. Möglich ist, dass die Begründung für das Hilfsmittel nicht ausreichend war. Wird das Hilfsmittel auch in einem zweiten Antrag abgelehnt, haben Sie noch die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen. Hierfür empfehlen wir in jedem Fall anwaltliche Unterstützung.

Unser Tipp: Einige Sanitätshäuser bieten Hilfsmittel als Leihgabe an. Benötigen Sie ein entsprechendes Hilfsmittel nur temporär oder wird Ihnen Ihre Gehhilfe nicht bezuschusst, denken Sie doch über diese Option nach. 

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels; Foto von Vlada Karpovich von Pexels, Foto von Ergoflix

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