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Kriegsopferfürsorge

Unter Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zu verstehen, die an Kriegsgeschädigte beziehungsweise deren Witwen gezahlt werden. Als Nachweis für einen grundsätzlichen Anspruch gelten die entsprechenden Bescheide des jeweiligen zuständigen Versorgungsamtes. Die Leistungen sind ähnlich denen der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch gelten für die Gewährung andere Einkommensvoraussetzungen.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können sein:

  • Erholungsfürsorge
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Einmalige Beihilfen
  • Altenhilfen
  • KFZ-Beihilfe
  • Taxipauschale

Wer gewährt die Kriegsopferfürsorge?

Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt, sondern in aller Regel von den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie – je nach Leistung – dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge. In Bayern sind dies die Bezirksverwaltungen; in Hessen der Landeswohlfahrtsverband. Die Sonderfürsorge für besonders schwer Betroffene wird durch die Hauptfürsorgestellen gewährt.

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