Kriegsopferfürsorge
Unter Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zu verstehen, die an Kriegsgeschädigte beziehungsweise deren Witwen gezahlt werden. Als Nachweis für einen grundsätzlichen Anspruch gelten die entsprechenden Bescheide des jeweiligen zuständigen Versorgungsamtes. Die Leistungen sind ähnlich denen der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch gelten für die Gewährung andere Einkommensvoraussetzungen.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können sein:
- Erholungsfürsorge
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Einmalige Beihilfen
- Altenhilfen
- KFZ-Beihilfe
- Taxipauschale
Wer gewährt die Kriegsopferfürsorge?
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