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Krankschreibung per Telefon

Im Jahr 2020 gab es einige Neuerung bezüglich des Krankschreibens. Bereits im Frühjahr wurde aufgrund der Pandemie die Möglichkeit eingeführt, sich telefonisch krankschreiben lassen zu können, um die Arztpraxen zu entlasten. Der Vorgang hatte sich bewährt und ist nun bis Jahresende 2020 wieder möglich.

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Telefonisch krank schreiben lassen

Seit dem 19. Oktober bis vorerst zum 31. Dezember 2020 können Krankschreibungen vom Hausarzt wieder telefonisch ausgestellt werden. Dies wurde Anfang Oktober vom Bundesausschuss für Gesundheitswesen aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie beschlossen.

Wie diese Krankschreibung genau funktioniert erfahren Sie bei SenioHilfe: Zunächst ist ein telefonisches Attest für sieben Tage möglich. Ist man dann immer noch nicht gesund, kann aufgrund eines weiteren Telefonats die Krankschreibung für erneute sieben Tage erfolgen.

An den Fristen, bis wann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilen muss, ändert sich nichts. Dies ist nach wie vor „unverzüglich“ zu tun. Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung muss spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein. Abgesehen davon darf der Arbeitgeber aktuell von der gesetzlichen Regelung abweichen und von Arbeitnehmern schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangen oder im Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen. Hier muss sich der Arbeitnehmer erkundigen, was für ihn gilt.

Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich. Später war entschieden worden, diese nur noch abhängig vom Infektionsgeschehen auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür starkgemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet.

 

Verantwortung bei der Krankschreibung

Wie der AOK-Bundesverband mitteilte, gab es im März und April mehr krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmern als im Mittel der vergangenen zehn Jahre. Demnach lag der Krankenstand im März knapp 2 Prozentpunkte und im April noch 0,4 Prozentpunkte über dem Monatsdurchschnitt der vergangenen zehn Jahre.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Einfachheit der Krankschreibung zu dieser Erhöhung geführt hat. Angesichts der Pandemie kann sich aber auch das Verhalten bei leichten Erkältungen geändert haben. Der Gedanke, andere nicht anzustecken, war vor der Pandemie eher weniger verbreitet. Erst durch das Corona-Virus wurde er verstärkt. 

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