Sie haben Pflegegrad 4
Optimieren Sie nun Ihre Pflegesituation
- Alle Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick
- Das kostenlose Pflegepaket – jetzt bestellen
- Der kostenlose Pflegekurs – jetzt registrieren
- Die kostenlose Beratung für Angehörige – jetzt beraten lassen
Das steht Ihnen bei Pflegegrad 4 zu
Pflegegeld
765 Euro/Monat
- Als Pflegegeld bezeichnet man die monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Pflegegrad. Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind kombinierbar.
Pflegesachleistung
1.778 Euro/Monat
- Pflegesachleistungen sind monatliche Geldleistungen, die direkt an den ambulanten Pflegedienst für pflegerischen Dienstleistungen (Körperpflege, Ernährung und Bewegung sowie hauswirtschaftliche Versorgung) an anerkannt Pflegebedürftigen gezahlt werden. Die Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Tages-/Nachtpflege
1.612 Euro/Monat
- Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer entsprechenden Einrichtung. Ab Pflegegrad 2 besteht neben den Leistungen für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen auch Anspruch auf Tages- und Nachtpflege.
Vollstationäre Pflege
1.775 Euro/Monat
- Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim besteht ab Pflegegrad 2 ein monatlicher Anspruch auf Leistung für den Pflegebedürftigen in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim. Dort wird der Kranke oder Pflegebedürftige von Fachleuten rund um die Uhr versorgt.
Entlastungsbetrag
125 Euro/Monat
- Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu, die zuhause von ihren Angehörigen gepflegt werden. Die Höhe des Entlastungsbeitrags liegt bei allen Pflegegraden bei 125 Euro im Monat. Diese Entlastungsleistung soll die pflegenden Angehörigen im Pflegealltag unterstützen und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Verhinderungspflege
1.612 Euro/Jahr
- Wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, besteht nach vorheriger 6-monatiger Pflegezeit ein jährlicher Anspruch auf maximal 6 Wochen Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Kurzzeitpflege
1.774 Euro/Monat
- Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung versorgt. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Sie ist kombinierbar mit der Verhinderungspflege.
Pflegeunterstützungsgeld
Bis zu 10 Tage
- Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen.
- Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Pflegepaket
40 Euro/Monat
- Ein Pflegepaket deckt den Monatsbedarf an Pflegehilfsmitteln des täglichen Verbrauchs für unterschiedliche Pflegesituationen. Dazu gehören vor allem Produkte, die für die Hygiene und den Schutz aller an der Pflege beteiligten Personen erforderlich sind, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Ein Anspruch auf ein Pflegepaket besteht, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
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Hausnotruf
25,50 Euro/Monat
- Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel, das den Pflegebedürftigen bei einer selbständigeren Lebensführung unterstützt. Mit diesem Meldesystem wird der Pflegebedürftige in Notsituation mit einer Notrufzentrale verbunden, so dass im Bedarfsfall schnell und rund um die Uhr Hilfe organisiert werden. Für anerkannte Pflegebedürftige werden die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen.
- Hausnotruf bestellen
Wohnraumanpassung
4.000 Euro einmalig
- Für barrierefreie Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung einmalig für alle Maßnahme maximal 4.000 Euro. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Pflegegrads. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Teilen sich mehrere Pflegebedürftige eine Wohnung können bis zu 16.000 Euro bewilligt werden.
- Barrierefreies Bad
Beratung & Kurse
Anspruch
- Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Diese zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen.
- Als pflegender Angehöriger können Sie zudem freiwillig an einem kostenlosen Pflegekurs der Pflegekasse teilnehmen.
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