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Haushaltshilfe – Alles, was Sie wissen müssen

Ältere und pflegebedürftige Menschen, die in der häuslichen Umgebung leben, haben oft nicht mehr die Kraft oder sind körperlich eingeschränkt, um ihren Haushalt selbständig zu führen. In diesen Fällen übernimmt oft eine Haushaltshilfe die täglich anfallende Arbeit im Haushalt. Damit bietet die Haushaltshilfe eine wichtige Entlastung für Senioren und Pflegebedürftige, aber auch für pflegende Angehörige, die sich über jede Unterstützung freuen. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Haushaltshilfe wissen müssen – kurz und übersichtlich zusammengefasst.

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe unterstützt ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen bei der Haushaltsführung. Zu den wichtigsten Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören:

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Wäsche waschen und bügeln

Auch Menschen, die vorübergehend die täglichen Haushaltsaufgaben nicht erledigen können, zum Beispiel nach einer Operation, in der Schwangerschaft und nach der Entbindung oder während einer Therapie können durch eine Haushaltshilfe Unterstützung erfahren.

Wie kann man Haushaltshilfe finanzieren?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, bekommen Sie finanzielle Unterstützung von Ihrer Pflegekasse. Grundsätzlich können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für die Haushaltshilfe aufwenden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich das Pflegegeld nutzen. Beziehen Sie Pflegesachleitungen, so können Sie diese über einen Umwandlungsanspruch für die Finanzierung der Haushaltshilfe nutzen. Bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen können für die Haushaltshilfe eingesetzt werden. Auch die Verhinderungspflege kann für die Finanzierung der Haushaltshilfe herangezogen werden, dann, wenn Ihr pflegender Angehöriger vorübergehend, urlaubs- oder krankheitsbedingt diesen Aufgaben nicht nachgehen kann.

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?

Selbstverständlich können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben. In folgenden Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten:

  • Schwere Krankheit
  • Akute Verschlimmerung einer Krankheit
  • Starke körperliche Einschränkung nach einer Operation, Krankenhausbehandlung oder Therapie
  • Kinderbetreuung in der Zeit von Reha oder Kur

In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind in Ihrem Haushalt, das höchstens 12 Jahr alt ist, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie für die Kostenübernahmen der Haushaltshilfe durch die Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Bei Krankheit stellt Ihnen Ihr Arzt ein Attest über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe aus, bei Schwangerschaft und nach der Entbindung erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung von Ihrem Frauenarzt. Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass in Ihrem Haushalt keine Person lebt, die den Haushalt an Ihrer Stelle führen könnte.

Haushaltshilfe privat nutzen

Auch wenn Sie keinen Pflegegrad besitzen und keinen Anspruch gegenüber der Krankenkasse haben, können Sie eine Haushaltshilfe als privater Arbeitgeber nutzen. Die Kosten für eine Haushaltshilfe sind sehr unterschiedlich und variieren vom gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde liegt bis zu 30 Euro die Stunde. Als privater Arbeitgeber können Sie eine Agentur beauftragen oder einen eigenen Vertrag mit der Haushaltshilfe abschließen.

Agentur als Vermittler

Wenn Sie eine Agentur beauftragen, so nimmt diese Ihnen alle Formalitäten ab. Sie bekommen lediglich die Haushaltshilfe in Rechnung gestellt. Die Agentur kümmert sich um die Steuer, Sozialabgaben und Versicherungen.

Private Festanstellung

Bei einer Festanstellung müssen Sie an einige Punkte denken:

  • Sie benötigen eine Betriebsnummer, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können.
  • Sie schließen einen Vertrag mit der Haushaltshilfe ab, in dem Sie festlegen, welche Arbeiten zu erledigen sind, wann und wie oft diese in Anspruch genommen werden und wie hoch der vereinbarte Stundelohn ist. Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, den Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde zu zahlen. Auch die Handhabung von Urlaub- und Krankheitstagen ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrags.
  • Sie melden die Haushaltshilfe zur gesetzlichen Versicherung an und zahlen als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge.

Minijob bei geringfügiger Beschäftigung

Wenn nur wenige Stunden in der Woche benötigt werden und die monatlichen Kosten 538 Euro nicht übersteigen, bietet sich eine Anstellung als geringfügigen Beschäftigung an. Dazu melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an, was schnell und unkompliziert ist.

Wichtig: Bei der Beschäftigung der Haushaltshilfe sollten Sie auf jeden Fall eine legale Form wählen. Denn die Anmeldung der Haushaltshilfe ist verpflichtend. Bei Schwarzarbeit drohen bis zu 5.000 Euro Strafe. Verletzt sich die Haushaltshilfe bei der Arbeit, müssen Sie als Arbeitgeber gegebenenfalls für sämtliche Kosten aufkommen, wenn keine Krankenversicherung besteht.

Ein weiteres Argument für eine legale Beschäftigung der Haushaltshilfe ist die steuerliche Entlastung. Als privater Arbeitgeber können Sie 20 Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe, höchstens 510 Euro von der Steuerschuld abziehen.

Wo finde ich eine gute Haushaltshilfe?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie eine Haushaltshilfe finden können. Sie können online bei der Agentur für Arbeit, in der Minijob-Zentrale oder den Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung suchen. Bei der Suche nach einer Haushaltshilfe helfen Ihnen auch örtliche Pflegestützpunkte. Darüber hinaus gibt es Agenturen, die sich auf de Vermittlung von Haushalts- und Reinigungskräften spezialisiert haben. Hier sollten Sie sich aber im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse erkundigen, ob die Agentur nach Landesrecht anerkannt ist. Auch gibt es ambulante Betreuungsdienste, die sich auf Haushaltshilfe spezialisiert haben. Die beste Adresse ist jedoch eine persönliche Empfehlung aus dem Freundes- und Bekanntenkreis.

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