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Entlastungsbetrag

Was ist Grundsicherung im Alter?

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter.

Wer erhält Grundsicherung?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind und somit das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind und somit einer angehobenen Altersgrenze unterliegen (§41 Abs. 2 SGB XII) oder zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr (bzw. zwischen dem 18. Lebensjahr und der angehobenen Altersgrenze), die auf Dauer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die tatsächliche Höhe der Grundsicherung richtet sich nach der Individualität des Einzelfalls und kann nicht pauschal als Betrag festgelegt werden. Grundsätzlich gilt jedoch die Regel: Bedarf minus Einkommen = Höhe der Grundsicherung.
Der zu berücksichtigende Bedarf orientiert sich hierbei sowohl am Gesetz und an den darauf basierenden Richtwerten als auch an den Gegebenheiten des Einzelfalls.

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Bildnachweise: Foto von Andrea Piacquadio von Pexels; Foto von Vlada Karpovich von Pexels; Foto von Cherries von iStock

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