Die elektronische Patientenakte kommt ab Januar 2025
Die elektronische Patientenakte (kurz ePA) kommt ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten die ePA automatisch zur Verfügung, Sie müssen also nichts unternehmen. Möchten Sie keine elektronische Patientenakte haben, so können Sie ganz einfach widersprechen. Die ePA soll durch den besseren Austausch der Gesundheitsdaten zwischen den behandelnden Ärzten die Versorgung der Patienten verbessern. Wir haben für Sie alles Wichtige über die ePA zusammengestellt.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte ist der persönliche, digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte, in dem Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde und Röntgenbilder gespeichert werden. Diese Daten werden von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Therapeuten in der Akte digital befüllt. Auch Sie selbst können in der ePA Dokumente abspeichern.
Gut zu wissen: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie also die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, können Sie bereits vor der Anlage der Akte und auch danach zu jedem beliebigen Zeitpunkt widersprechen. Diese Entscheidung hat keinen negativen Einfluss auf Ihre gesundheitliche Versorgung.
Welche Vorteile bringt die ePA?
Die elektronische Patientenakte stellt sicher, dass alle wichtigen Gesundheitsdaten an einem Ort und dauerhaft gespeichert werden und von Ärzten, Therapeuten, Kliniken und den Patienten selbst jederzeit eingesehen werden können. Das bringt eine Menge Vorteile mit sich:
- Der Austausch der Daten zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kliniken wird erleichtert, das spart Zeit und erleichtert den Behandlungsprozess.
- Fachärzte haben einen besseren Überblick über die gesamte Krankengeschichte des Patienten und können die Therapie danach besser ausrichten.
- Alle berechtigten Leistungserbringer haben Einblick in den Medikationsplan, dadurch werden ungewollte Wechselwirkungen bei Medikamenten verhindert.
- Unnötige Doppeluntersuchungen entfallen.
- Es wird einfacher, ärztliche Zweitmeinung einzuholen.
- Auch der Arztwechsel wird einfacher, weil die Patientenakten nicht angefragt und an den neuen Arzt übergeben werden müssen.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt liegen alle relevanten Gesundheitsdaten bereits vor.
Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?
Sie erhalten Ihre elektronische Patientenakte von Ihrer Krankenkasse. Ab dem 15. Januar 2025 nehmen zunächst vier ausgewählte Modellregionen in Hamburg und Franken teil. Nach dieser Testphase, etwa vier Wochen später erhalten alle gesetzlich Versicherte die ePA. Über die Bereitstellung der ePA werden Sie rechtzeitig von Ihrer Krankenkasse informiert. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, bis zum 16. Lebensjahr verwalten die sorgenberechtigten, gesetzlich versicherten Eltern die ePA ihrer Kinder.
Gut zu wissen: Bei der elektronischen Patientenakte haben Sie umfassende Widerspruchsrechte. Sofern Sie nicht möchten, dass für Sie eine ePA eingerichtet wird, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung durch die Krankenkasse gegen die Anlage der ePA widersprechen. Wo und wie Sie den Widerspruch einlegen können, wird Ihnen Ihre Krankenkasse mitteilen. Auch später können Sie jederzeit widersprechen. Dann wird Ihre ePA mit allen Daten gelöscht.
Wie kann ich selbst die ePA nutzen?
Die Verfügungsrechte über Ihre Daten liegen in Ihrer Hand. Sie können Dokumente hoch- oder herunterladen, anzeigen, verbergen und löschen. Sie können jederzeit festlegen, wer auf welche Dokumente zugreifen darf und dies auch jederzeit ändern. So können Sie zum Beispiel bei Bedarf einzelnen Ärzten den Zugriff auf bestimmte Befunde verweigern. Auch die Zugriffsdauer können Sie individuell anpassen. So können Sie für einen Arzt die Zugriffsberechtigung nur für den Tag des Behandlungstermins geben. Außerdem können Sie die Zugriffe anhand von Protokolldaten kontrollieren. Dafür nutzen Sie die kostenfreie App Ihrer Krankenkasse.
Jede Krankenkasse stellt ihren Versicherten eine eigene ePA-App zur Verfügung. Diese App können Sie in den gängigen App Stores bei Apple und Google herunterladen und auf Ihrem digitalen Endgerät (Smartphone, Tablet oder PC) installieren. Bevor Sie die App nutzen können, müssen Sie sich erstmal registrieren. Dafür benötigen Sie in der Regel Ihre NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen können oder die GesundheitsID, die Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse erhalten.
Gut zu wissen: Die Krankenkasse selbst hat keinen Zugriff auf die Daten in der ePA.
Die ePA ist für die Nutzung mit digitalen Endgeräten wie Smartphone, Tablet oder Computer ausgelegt. Verfügen Sie nicht über ein geeignetes Gerät, können Sie die ePA dennoch nutzen, aber nur passiv. Das heißt, Sie können keine Daten einsehen, hochladen und verwalten bzw. Widersprüche online einlegen. Für diese Fälle stellen die Krankenkassen sogenannte Ombudsstellen zur Verfügung.
Gut zu wissen: Alternativ können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung benennen. Diese kann dann in Ihrem Namen Zugriffsberechtigung und Zugriffsdauer für die Leistungserbringer gewähren und verweigern. Sie kann aber nicht Ihre ePA löschen oder weitere Vertreter benennen.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Anforderungen an die Datensicherheit in der elektronischen Patientenakte sind sehr hoch. Die Daten der ePA werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Sie sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Nur Sie und die von Ihnen Berechtigte haben Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikstruktur, ein sicheres und in sich geschlossenes Netzwerk. Sämtliche Aktivitäten werden in der ePA protokolliert und können drei Jahre lang eingesehen werden.
Gut zu wissen: Um eine bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten, sollten Sie auf Ihren digitalen Endgeräten regelmäßig Sicherheitsupdates durchführen.
Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte?
Auch viele private Krankenversicherungen bereiten für ihre Versicherte elektronische Patientenakte vor. Als Privatversicherter werden Sie von Ihrer Krankenversicherung über die Anlage einer ePA und die Einrichtung einer ePA App informiert und haben ebenso umfassende Widerspruchsrechte.