Select Page

Dauerrezept und Terminservice: Das ändert sich für Patienten in 2020

Mit Beginn des Jahres 2020 gab es viele Neuerungen für Kranken- und Pflegeversicherte. Wenn jemand chronisch erkrankt ist, dann profitiert er nun vom Dauerrezept. Zusätzlich wurden umfangreichere Leistungen und schnellere Facharzttermine eingeführt. Aufgrund der Corona-Krise wird das Pflegepaket nun mit 60 Euro abgerechnet, da auch die Preise im Einkauf stiegen. Und esgibt kostenpflichtige Apps auf Rezept.

Dauerrezept für chronische Kranke

Ab dem 01. März 2020 können chronisch Kranke regelmäßig benötige Medikamente mit einer Wiederholungsverordnung erhalten. Pro Rezept sind so die Erstausgabe und drei weitere Lieferungen durch die Apotheke oder den Versorger möglich. Hierfür muss der Arzt auf dem Rezept vermerken, ob und wie oft die Abgabe erfolgen soll und wie lange das Rezept nach der Erstausgabe noch gültig ist.

Patienten, die in einem Jahr pro Quartal mindestens einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit haben, gelten als chronisch krank. Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

1.) Es muss ein Pflegegrad der Stufe 3, 4 oder 5 vorliegen, ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 60 Prozent.

2.) Es wird eine kontinuierliche Versorgung benötigt, ohne die eine Beeinträchtigung der Lebenserwartung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine Verschlimmerung der Krankheit zu erwarten ist.

Apps auf Rezept

Voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2020 können Ärzte ihren Patienten Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen. Beispiele hierfür sind Blutzucker-Tagebücher, Schwangerschafts- oder auch Migräne-Apps, die sowohl beim Erkennen von Symptomen als auch mit Verhaltensempfehlungen unterstützen können.

Bis die digitalen Hilfsmittel verordnet werden können, sind noch einige Anforderungen zu definieren. Die Kassenärztliche Vereinigung muss ein Sicherheitskonzept erarbeiten, wie die Zertifizierung von Apps zu erfolgen hat. App-Hersteller müssen ihre Apps anpassen, um alle Kriterien zu erfüllen. Dann werden die kostenpflichtigen Apps ins Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen und können von der Krankenkasse bezahlt werden.

Schnellere Termine bei Fachärzten

Seit Januar 2020 gilt die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116 117. Hier sind der ärztliche Bereitschaftsdienst und die Terminservicestellen 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche erreichbar. Wartezeiten für Termine bei Fachärzten dürfen vier Wochen nicht überschreiten. Die Terminservicestelle hilft, wenn bei der eigenen Suche nach einem Facharzttermin nur Termine mit einer zu langen Wartezeit zustande kommen. Zusätzlich unterstützt die Terminservicestelle jetzt auch bei der Suche nach Haus- und Kinderärzten.

Höherer Zuschuss beim Zahnersatz

Ab dem vierten Quartal 2020 gibt es dann auch mehr Geld für den Zahnersatz. Die Regelversorgung für Brücken, Kronen und Prothesen steigt von 50 Prozent auf 60 Prozent Zuschuss. Mit vollständig gefülltem Bonusheft (über zehn Jahre) gibt es dann sogar bis zu 75 Prozent. Für Zahnersatz gilt seit 2005 ein Festzuschuss-System. Hier steigt der Zuschuss ab Oktober 2020 auf 60 Prozent an.

Die Verbraucherzentrale NRW hat noch weitere wichtige Änderungen aufgelistet: Das ändert sich 2020 bei Gesundheit und Ernährung

Das kostenlose Pflegepaket im Wert von 60 Euro

Pflegebedürftige Menschen, die in einen der 5 Pflegegrade eingestuft sind haben Anspruch auf ein monatliches, kostenfreies Pflegepaket in Höhe von 60 Euro.
Sie können es bequem hier bestellen, indem Sie den Antrag ausfüllen. Wir erledigen den Rest mit Ihrer Pflegekasse.
Pflegepaket
Paketauswahl *
Anrede *
TT.MM.JJJJ
Ihr Pflegegrad *
WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner