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Corona-Lockerungen: Was gilt jetzt für Geimpfte und Genesene?

Seit letztem Wochenende gelten erstmals in der Corona-Pandemie Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Wir klären auf und erklären Ihnen, was gerade erlaubt ist, und wann man überhaupt als Geimpfter oder Genesener gilt.

Beckenbodentraining

Erste Lockerungen für Geimpfte und Genese

Geimpfte und Genesene können in Deutschland bereits mehr Freiheiten genießen. Der Bundestag hat dies beschlossen; die Vorlage ist bereits vom Bundesrat genehmigt und seit dem letzten Wochenende in Kraft. Diese Verordnung wurde vom Bundestag aufgrund des neuen Impfschutzgesetzes erlassen. Bei verschiedenen Einschränkungen gelten nun Lockerungen. Die Maskenpflicht ist davon nicht betroffen und gilt deshalb weiterhin. 

Was gilt jetzt für Geimpfte und Genesene?

Vollständig geimpft im Sinne der Verordnung bedeutet, dass „seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind“. Das betrifft derzeit knapp sechs Millionen Menschen, die zwei Wochen ihren kompletten Impfschutz erhalten haben.

Die beschlossenen Lockerungen umfassen die folgenden Bereiche:

Für alle Geimpfte und Genesene gelten die Kontaktbeschränkungen nicht mehr. Diese Gruppen dürfen sich nun mit beliebig vielen Geimpften und Genesenen treffen. Kommt es zu einem Treffen mit Ungeimpften, gelten für diese weiterhin die bisherigen Regelungen, allerdings werden Geimpfte und Genesene nicht hinzugezählt. 

Weiterhin fallen die Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene weg. Sie dürfen sich trotz Ausgangssperre außerhalb des Hauses bewegen und müssen die Bestimmungen vor Ort nicht mehr einhalten. Da trotzdem weiterhin kontrolliert wird, empfiehlt es sich in solchen Situationen den Impfpass als Nachweis mit sich zu tragen. 

Die dritte Erleichterung betrifft die Quarantänepflicht. Diese entfällt bei Reisen aus Risikogebieten zurück nach Deutschland. Bitte erkundigen Sie sich aber stets, wie es im Reiseland vor Ort aussieht. Wichtig ist auch, dass es weiterhin eine Quarantänepflicht gibt, wenn man in ein Virusvariantengebiet reist. 

Die bislang letzte Lockerung bezieht sich auf das Einkaufen. Geimpfte und Genesene sind diesbezüglich mit negativ Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also beim Termin-Shopping oder bei Friseur keinen Schnelltest mehr machen, sondern lediglich die Impfung mit dem Impfpass belegen.

Wichtig: Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten weiterhin!

 

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Bild von Keifit auf Pixabay

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