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Was ändert sich 2023 in der Pflege?

Ab Januar 2023 gelten Änderungen in Gesundheit und Pflege. SenioHilfe fasst für Sie zusammen, was dies im Einzelfall bedeutet und erklärt Ihnen, was Sie wissen müssen. So können Sie beruhigt ins Neue Jahr starten.

Corona in der Pflege

Bessere Bezahlung in der Pflege

Es war eines der großen Themen während der Corona-Krise: Die Bezahlung unserer Pflegekräfte. An vielen Stellen wurden Stimmen laut, die forderten, Menschen im Pflegeberuf besser zu entlohnen. Nun reagiert der Gesetzgeber. Ab Mai 2023 soll der Mindestlohn für das Pflegeperson erhöht werden. So steigt der Mindestlohn von aktuell 13,70 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Im Dezember 2023 soll er erneut angehoben werden. Hier sind 14,15 Euro pro Stunde vorgesehen. Bei einer 40-Stunden-Woche verdient eine Pflegekraft dann rund 2.451,00 Euro im Monat.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anstatt gelber Schein

Für gesetzlich Versicherte gilt künftig: Wer krank ist, benötigt vom Arzt keinen gelben Schein mehr. Ab 2023 müssen alle Ärzte die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Im nächsten Schritt stellt wiederum die Krankenkasse dem Arbeitgeber eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Verfügung. Während auch Krankenhäuser an diesem Verfahren teilnehmen, sind Privatärzte sowie Physio- und Psychotherapeuten von dieser Regelung ausgenommen. Krankgeschriebene Arbeitnehmer erhalten dennoch weiterhin eine Papierbescheinigung für die eigenen Unterlagen. Ebenso liegt es immer noch in der Pflicht der Arbeitnehmer sich beim Arbeitgeber krank zu melden.

Einführung der elektronischen Patientenakte

Für das Jahr 2023 ist auch der breite Start der elektronischen Patientenakte (ePA) geplant. Bitte beachten Sie, dass diese Akte automatisch eingeführt wird. Falls Sie dies nicht möchten, müssen Sie aktiv widersprechen!

Pilotprojekte mit der ePA gibt es bereits seit 2021. Fortan können Sie damit auf Ihrem Smartphone die eigene Patientenakte einsehen und verwalten. Zudem können Sie bestimmen, was Sie Ihren Ärzten zukommen lassen und was nicht. Bezüglich Datenschutz wurde die ePA so konzipiert, dass auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz der Einführung bereits zustimmte.

Einführung des E-Rezepts

Die Einführung des E-Rezepts war bereits für 2022 vorgesehen, nun soll das Projekt ab Mitte 2023 starten. Allen gesetzlich versicherten Menschen soll es nun in allen Apotheken Deutschlands möglich sein, ihre E-Rezepte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzuholen.

Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu diesen Rezeptdaten.

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