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Was tun im Pflegefall?

Was tun im Pflegefall, ist eine Frage, die wir uns meist unvorbereitet und plötzlich stellen müssen. Die bessere medizinische Versorgung hat auch ihre Schattenseiten. Oftmals werden alte Menschen pflegebedürftig. Doch nicht nur das. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder gar einen Schlaganfall müssen sich Familien plötzlich über Nacht mit einer ernsten Situation auseinandersetzen. Wir haben für Sie 4 Ratschläge zusammengestellt, um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern.

Ratschlag 1: Lassen Sie sich professionell beraten

Häufig finden sich Angehörige von Pflegebedürftigen urplötzlich in der Situation, Verantwortung für die Pflege der eigenen Eltern, des Partners oder der Geschwister übernehmen zu müssen. Nicht nur die emotionale Belastung ist zu meistern, es müssen auch Anträge gestellt und die Pflege in die Wege geleitet werden.

  • Sprechen Sie mit dem zuständigen Hausarzt
  • Sprechen Sie mit der zuständigen Pflegekasse

Weitere Anlaufstellen:

  • Gesetzliche oder private Krankenkasse / Pflegekasse
  • Pflegestützpunkte
  • Seniorenberatung, kommunale Beratungsstellen und Sozialstationen
  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
  • Sozialamt
  • Selbsthilfegruppen

Ratschlag 2: Seien Sie nicht allein!

Ganz gleich wie ausweglos die Situation Ihnen auch erscheinen mag. Sie sind nicht allein! Fragen Sie Familie, Freunde, Nachbarn und Bekannte um Hilfe. In der akuten Situation, bis Sie alles in die Wege geleitet haben, werden Ihnen sicher viele gerne helfen.

  • Schauen Sie sich in Ihrem Bekanntenkreis um und suchen Sie nach Menschen, denen Ähnliches passiert ist
  • Kontaktieren Sie unseren Concierge-Service. Wir sind für Sie da und leiten gerne mit Ihnen gemeinsam die ersten Schritte ein.

Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation ein, dann haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren. Falls sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Ratschlag 3: Schaffen Sie die rechtlichen Voraussetzungen

Über Nacht sind Sie mit der Situation konfrontiert, einen Angehörigen zu pflegen. Sicher ist die Situation emotional mehr als belastend. Besonders schwierig wird die Situation, wenn der Angehörige keine Vorkehrungen in rechtlicher Hinsicht getroffen hat. Schaffen Sie daher schon frühzeitig, rechtliche Klarheit.

Vorsorgevollmacht
Kümmern Sie sich schon frühzeitig um eine Vorsorgevollmacht, in der geregelt ist, wer für den zu Pflegenden Entscheidungen treffen kann. Diese Vollmacht kann individuell geregelt und der Familiensituation angepasst werden. Wer unterschreibt Verträge? Wer führt Bankgeschäfte durch?

Betreuungsverfügung
Neben der Vollmacht gibt es auch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Hierbei geht es weniger darum, für den Angehörigen zu handeln, sondern darum, Entscheidungen bspw. bei Behandlungen oder in medizinischen Fragen treffen zu können.

Patientenverfügung
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es sinnvoll bereits früh eine Patientenverfügung zu erlassen. Hierin können Sie selbst für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden, den Umfang lebenserhaltender Maßnahmen oder den Umgang mit künstlicher Ernährung festlegen.

Ratschlag 4: Stellen Sie die Finanzierung sicher

Vor allem eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Darum sollten Sie von Beginn an schauen, wer welche Leistungen übernehmen kann: Was zahlt die Kranken- oder die Pflegeversicherung? Wie hoch ist ihr Eigenanteil? Kann auch über die Sozialhilfe ein Teil der Pflegekosten gedeckt werden? Im entsprechenden Fall ist es auch wichtig, einen Rentenantrag für den Pflegebedürftigen zu stellen.

Weitere Informationen zu finanziellen Leistungen für die einzelnen Pflegegrade erhalten Sie in der Rubrik Ratgeber Pflegegeld.

WEITERE SCHNELLCHECK-LISTEN

Bei Fragen und Unklarheiten rufen Sie unseren SenioBerater an! Wir helfen Ihnen gerne und unterstützen Sie in allen Lebenslagen:

0800 4 777 999

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